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Rüegger Monika · Nationalrat · 2023-12-20

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich spreche für die SVP-Fraktion zu Block 3. In diesem Block geht es unter anderem um die Verteilung der Mittel, die aus dem Erlös der Versteigerung von Emissionsrechten stammen.

Bei Block 2 haben Sie entschieden, keine Abgabepflicht Allgemeine Luftfahrt für Privatflugzeuge vorzusehen. Es bleiben nun die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für Flugfahrzeuge. Um im Luftverkehr das Netto-null-Ziel bis 2050 erreichen zu können, müssten idealerweise diese Gelder vollumfänglich wieder in die Luftfahrt zurückfliessen, und zwar für innovative Entwicklungen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr. Mit Artikel 37a sollen aber bis Ende 2030 jährlich bis 30 Millionen Franken aus dem Versteigerungserlös für grenzüberschreitende Nachtzüge eingesetzt und somit zweckentfremdet werden. Wir können mit diesem Kompromiss leben und ihn unterstützen. Es sollte aber umso mehr darauf geachtet werden, dass diese Gelder tatsächlich für Nachtzugverbindungen eingesetzt werden, die effizient und kostendeckend sind. Die Minderheit Suter will, dass bis zu 50 Prozent dieser Erlöse für die Nachtzüge abgezweigt und somit noch mehr Mittel zweckentfremdet werden können. Das geht entschieden zu weit, das lehnen wir ab.

Bei Artikel 37c Absatz 1bis werden wir die Mehrheit unterstützen, die beantragt, die Erlöse aus den Sanktionen, die aus dem Verkehr stammen, Projekten zuzuführen, die vom Klimawandel sichtbar betroffen sind, wie gerade auch in den Land- und Bergregionen.

Bei Artikel 40d bitte ich Sie, die Minderheit Graber zu unterstützen und gemäss Ständerat zu beschliessen. Die Finma und die Nationalbank haben ihre Unabhängigkeit zu wahren. Hier will die Mehrheit in den operativen Bereich dieser beiden Institutionen eingreifen. Einerseits sollen sie regelmässig einen Bericht über klimabedingte finanzielle Risiken veröffentlichen. Das geht ja noch. Andererseits aber sollen die Finma und die Nationalbank bei klimabedingten finanziellen Risiken "allfällige Massnahmen" aufzeigen. Dies liegt nun einmal nicht in der Kompetenz der Finma und der Nationalbank. Deshalb werden wir dies nicht unterstützen. Ich wiederhole: Bitte anerkennen Sie die Unabhängigkeit dieser beiden Institutionen.

Bei Artikel 41b geht es um die Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit bis zu 30 Millionen Franken jährlich. Hier bitte ich Sie, sich der Minderheit III (Graber) und dem Ständerat anzuschliessen und diesen Artikel zu streichen. Gerade heute haben wir mit Mühe und Not versucht, ein gesetzeskonformes Budget zu verabschieden. Hier will man nun, einige Stunden später, bereits wieder einen zusätzlichen Subventionstopf eröffnen. Wohlverstanden, ein Elektroauto können sich heute immer noch nur die Besserverdienenden leisten. Diese werden heute schon privilegiert behandelt, indem sie in vielen Kantonen noch keine Strassenverkehrssteuer bezahlen, obschon sie die Strassen benutzen. Private Miet- und Eigentumswohnungen mit Ladestationen sind doch Privatsache und nicht vom Staat mitzufinanzieren.

Beim Mineralölsteuergesetz wollen der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission die Rückerstattung der Mineralölsteuer bei den konzessionierten Schifffahrtsunternehmen streichen. Wir werden der Mehrheit folgen und sie nicht streichen, denn eine Streichung hätte erhebliche Auswirkungen auf eine Branche, die heute schon zu kämpfen hat.

Ich komme noch zum Schwerverkehrsabgabegesetz. Hier liegt ein Einzelantrag Giezendanner vor. Er möchte bei Artikel 4 Absatz 1bis die Frist für die LSVA-Reduktion streichen. Keine Frist zu setzen entspricht auch der Fassung des Ständerates. Warum ist dieser Antrag wichtig und richtig? Grosse Transportunternehmen können es sich finanziell leisten, ihre gesamte Flotte kurz vor Ablauf der Frist - vor Ende 2030 - komplett zu ersetzen. Sie könnten somit von diesem achtjährigen Rabatt durch die LSVA-Befreiung profitieren. Das kann sich die Mehrheit der Unternehmen des KMU-geprägten Transportmarkts nicht leisten, sie wäre da also stark benachteiligt. Denn eine achtjährige Frist ab Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges würde dazu führen, dass für gleiche Fahrzeuge zum gleichen Zeitpunkt eine LSVA in unterschiedlicher Höhe zu bezahlen wäre, und das würde den Wettbewerb verfälschen.

Es geht ganz klar nicht darum, grundsätzlich keine Abgabe zu entrichten. Vielmehr braucht es ein Gesamtkonzept, das in die sich aktuell in Arbeit befindende Revision der LSVA gehört und im kommenden Jahr mit ihr in die Vernehmlassung geht. Anlässlich dieser LSVA-Revision sind wir auch bereit, über angemessene Abgaben zu diskutieren.