Jenny This · Ständerat · 2003-03-20
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-20
Wortprotokoll
Die öffentliche Hand als Anbieter von wirtschaftlichen Leistungen ist vom Geltungsbereich des Kartellgesetzes weitestgehend ausgenommen, was auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zurückzuführen ist. Nach dieser Rechtsprechung wird das Kartellgesetz nur dann angewandt, wenn die öffentliche Hand eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Ein gewöhnliches Bundesamt, welches in einer Submission seine Nachfragemacht missbraucht, ist vom Kartellgesetz somit nicht erfasst. Der Missbrauch kann nur durch eine Revision des Kartellgesetzes wirksam bekämpft werden, und hierfür ist Artikel 2 gemäss meinem Antrag zu ergänzen. Solange Ausschreibungen und Submissionen der öffentlichen Hand mit Produkteverpflichtungen durchgeführt werden, wird und kann der Markt nie spielen. Das sind an und für sich ganz normale Mechanismen. Solange ich den Ausschreibungsunterlagen entnehmen kann, dass nur bei mir und wirklich nur bei mir eingekauft werden kann, werden meine Konzessionen nicht allzu weit gehen. Unter dem Strich wird also letztlich zu teuer eingekauft, und die Zeche zahlt der Staat, weil diese Kosten ja der Bauherrschaft überwälzt werden müssen.
Ebenfalls gegen alle Regeln eines ordentlichen Beschaffungssystems geht der in letzter Zeit oft praktizierte Unsinn, Präqualifikationen mit fragwürdigen Bewertungsmethoden durchzuführen, aus welchen dann letztlich nur noch zwei Anbieter hervorgehen. Auch dieses Vorgehen fördert den Kartellgedanken und ist dem Markt abträglich. [PAGE 325]
Weitere Beispiele: Bei der Neat mit einem Teilbeschaffungsauftrag in der Grössenordnung von 700 bis 800 Millionen Franken für Zement und Zusatzmittel führte die Bauherrschaft bereits vor Jahren ein aufwendiges Präqualifikationsverfahren durch, das angesichts der geforderten Prüfungen horrende Kosten verursachte. Es hat dazu geführt, dass am Schluss, aus welchen Gründen auch immer, nur zwei Anbieter letztlich die Präqualifikationshürde schaffen. Ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber bei einem Beschaffungsumfang von 800 Millionen Franken mit lediglich zwei Anbietern, die sich gegenseitig kaum unterbieten werden, wird und kann der Markt nicht mehr spielen.
Kollege Bürgi, wenn wir zwei uns um einen Markt von 800 Millionen Franken balgen, so gehe ich davon aus, dass wir uns schnell einig werden, wer nun für 390 Millionen und wer für 410 Millionen Franken liefern wird; das ist absolut normal. Als Unternehmer können Sie auswählen zwischen Kopf- und Zahnweh; Sie können verhandeln, so lange Sie wollen: Sie kaufen immer gleich teuer ein. Bezahlen muss auch das letztlich der Staat. Vorsichtige Schätzungen sprechen im Fall der Neat von gegen 150 Millionen Franken, die wir zu viel bezahlen müssen. Kommt dazu, dass Technik und Technologie in diesem Bereich bereits wieder überholt sind und neue Verfahren durchgeführt werden müssen. Also hat auch diese Übung unter dem Strich nichts gebracht.
Von viel grösserer Tragweite ist jedoch die Tatsache, dass sämtliche Unternehmungen bei allfälligen Unstimmigkeiten auf die Bauherrschaft zurückgreifen und zu Recht darauf hinweisen werden, dass ihnen ja die Produkte vorgeschrieben wurden.
Es ist für mich auch schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb wir bei einem Ersatz von drei oder vier Eichentüren in diesem Bundeshaus darauf pochen, dass mindestens vier Offerten vorliegen müssen, dass wir aber bei einem Beschaffungsauftrag von 800 Millionen Franken zwei Unternehmungen als Anbieter akzeptieren bzw. sogar vorschreiben. Hier hat sich die öffentliche Hand einmal mehr als Unternehmung profilieren wollen, und das ist ihr nachweislich nicht gelungen.
Fazit - das ist jetzt wichtig -: Der Missbrauch der Nachfragemacht der öffentlichen Hand ist in der schweizerischen Volkswirtschaft ein real existierendes Problem. Die einzige wirksame Lösung für dieses dringende Problem besteht darin, die öffentliche Hand als Marktteilnehmer dem Kartellgesetz zu unterstellen. Dazu muss Artikel 2 gemäss meinem Antrag geändert werden. Nur so wird eine Gleichbehandlung zwischen öffentlicher Hand und Privaten sichergestellt und erreicht.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diesem Antrag zuzustimmen und nicht auf die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu warten.