Wettstein Felix · Nationalrat · 2023-12-20
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat sich mit den finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage befasst. Es sind die Bundesbeschlüsse 2 bis 5, die den Finanzrahmen aufspannen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, überall dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Der gesamte Finanzrahmen beläuft sich gemäss Bundesratsentwurf auf 4,1 Milliarden Franken. Das ist die Summe über die sechs Jahre hinweg, von 2025 bis 2030. Wir kommen zum Schluss, dass diese Beiträge zugunsten des Klimaschutzes plausibel berechnet und nachvollziehbar auf die verschiedenen Instrumente aufgeteilt sind. Damit werden Treibhausgasemissionen in allen relevanten Sektoren reduziert. Die Mittel werden gezielt und sektorspezifisch eingesetzt, was darin zum Ausdruck kommt, dass wir über mehrere separate Finanzbeschlüsse entscheiden können.
Es ist der Finanzkommission ein wichtiges Anliegen, dass die aufgewendeten Gelder zum grösseren Teil gegenfinanziert sind. Wichtigste Quelle ist dabei die CO2-Abgabe, aus der ein jährlicher Ertragsanteil von rund 550 Millionen Franken für die vorliegenden Programme eingesetzt werden soll. Damit können Gebäudeprogramm, Geothermie und erneuerbare Gase sowie Technologiefonds und die Absicherung thermischer Netze aus den zweckgebundenen Erträgen der CO2-Abgabe finanziert werden. Besonders beim Gebäudeprogramm scheint uns wichtig, dass der vom Bundesrat beantragte Gesamtbetrag genutzt wird. Wenn er gekürzt wird, sind die klimapolitischen Ziele nicht mehr zu erreichen, oder aber wir müssten mehr Gelder aus den allgemeinen Bundesmitteln entnehmen. Wie Sie alle wissen, steht der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren sehr unter Druck.
In diesem Zusammenhang auch ein Hinweis auf das Programm für die Ladestationen: Wir stellen in der Finanzkommission mit Genugtuung fest, dass es nicht etwa der Bundeshaushalt ist, der hier belastet werden soll - im Unterschied zu dem, was die Sprecherin der SVP-Fraktion gesagt hat -, sondern dass dieser Ausbau der Ladestationen aus der Mineralölsteuer finanziert werden soll, dies im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr. Ein Gegenantrag sieht hier 20 Millionen Franken vor.
Ganz generell plädiert die Finanzkommission dafür, dass keine Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen werden, welche zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen. Darum steht sie einigen Änderungen, die der Ständerat in der Herbstsession beschlossen hatte, skeptisch gegenüber. Es geht um die Versteigerung von Emissionsrechten. Der Herr Bundesrat hat darauf aufmerksam gemacht: Mit Erlösen aus diesen Versteigerungen will der Ständerat Instrumente in den Bereichen Luftverkehr, Dekarbonisierung sowie Vermeidung von Schäden finanzieren. Auf den ersten Blick scheint das zwar inhaltlich kohärent, es würde jedoch indirekt die allgemeine Bundeskasse belasten, da die entsprechenden Erträge im ordentlichen Finanzhaushalt als Einnahmen fehlen würden. In der Summe sind dies immerhin 110 Millionen Franken bis zum Jahr 2030. In ihrer Gesamtbewertung kommt die Finanzkommission zum Schluss, dass der bundesrätliche Entwurf in Bezug auf die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel dem ständerätlichen Beschluss vorzuziehen ist.
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung unserer Empfehlungen.