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Slongo Marianne · Ständerat · 2003-03-20

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Das Kartellgesetz, ein Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der wirtschaftlichen Abläufe, soll bereits wieder revidiert werden. Nebst unbestrittenen Änderungspunkten sind für mich insbesondere zwei Elemente von zentraler Bedeutung. Ich spreche damit die Einführung von direkten Sanktionen und die Einführung einer Mitwirkung an der Aufdeckung von Missständen, die so genannte Bonusregelung, im Speziellen an. Ich gliedere mein kurzes Eintretensvotum in drei Hauptelemente: erstens die Auswirkungen der Revision auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen, zweitens die Bedeutung der Sanktionsmassnahmen und ihre Verhältnismässigkeit und drittens die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.

1. Die Auswirkungen der Revision auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen: Die KMU, auch als Rückgrat unserer Wirtschaft bezeichnet, sehen sich einer ständig verschärften Wettbewerbssituation gegenüber. Wettbewerb bzw. mehr Markt ist durchaus als positives Element der Volkswirtschaft zu akzeptieren und zu pflegen. Das Kartellgesetz, wie es heute besteht, bietet dazu griffige Möglichkeiten, den Wettbewerb in fairen Strukturen zu vollziehen. Es ist durchaus im Sinne dieser Unternehmen, dass dieses Kartellgesetz in seiner Umsetzung auch greift. Aber wie steht es mit dessen Anwendung? Der Eindruck, dass man sich auf den Fang kleiner Fische konzentriert, jedoch die grossen schwimmen lässt, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Nicht zuletzt dank der Interventionen des Schweizerischen Gewerbeverbandes, dessen Vorstandsmitglied ich bin, wird in der Rechtsanwendung den speziellen Bedürfnissen der KMU - Volkswirtschaft - vermehrt Rechnung getragen. Es ist dies eine Feststellung, die meines Erachtens die richtige Kursvorgabe aufzeigt.

2. Zur Bedeutung der Sanktionsmassnahmen und ihrer Verhältnismässigkeit: Diese Revision sieht drastische Änderungen in Bezug auf die zu fällenden Sanktionen bei Verstössen vor. Bei Annahme dieser Revision könnte die Anwendung dieser vorgesehenen Sanktionen in ihrer finanziellen Tragweite den unternehmerischen Ruin für viele Gewerbebetriebe und Unternehmen bedeuten. Nicht unwesentlich in dieser Beurteilung ist die Feststellung, dass sich speziell in den kleinen und mittleren Unternehmungen ein Potenzial neuer Arbeitsstellen zeigt. Grosse bauen ab, KMU bauen auf. Unsere politische Sorgfalt und Verantwortung sind hier gefragt.

3. Zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft: Unlängst durften wir erleben, wie aus sportlicher Sicht, gepaart mit Unternehmergeist, ein Markenzeichen für unser Land gesetzt werden konnte. Solche Highlights braucht es vermehrt. Wir haben politisch dafür zu sorgen, dass unsere Position in der internationalen Wahrnehmung nicht durch selbst auferlegte oder auch unnötig eingeführte wettbewerbshemmende Bestimmungen geschwächt wird.

Grundsätzlich bin auch ich für Eintreten. Ich werde in der Detailberatung bei Artikel 49a meine Änderungsbegehren begründen.