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Graf Maya · Ständerat · 2023-12-21

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-12-21

Wortprotokoll

Ich würde mich gerne zu Artikel 59c melden, weil er doch sehr wichtig ist. Beschwerdemöglichkeiten sind sehr wichtig, weil sie die Qualität, in diesem Fall von Patenten, erhöhen. Das heisst, es besteht immer die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen - in diesem Fall, wie sich die Kommission entschieden hat, von Dritten - und ein Patent nochmals prüfen zu lassen.

Wie vom Kommissionssprecher ausgeführt, ist es so, dass der Bundesrat vorgesehen hat, das bisherige Einspracheverfahren gemäss Artikel 59c des Patentgesetzes abzuschaffen, mit dem jede Person Einspruch einlegen konnte. Der Bundesrat hat also die Abschaffung beschlossen, und er hat die Beschwerdemöglichkeit, die als Ersatz vorgesehen ist, sehr eingeschränkt, indem er diese Möglichkeit nur noch Verbänden zukommen lassen wollte.

Die Kommission hat sich, wie Kollege Michel ausgeführt hat, intensiv damit beschäftigt und ist zu Recht zum Schluss gekommen, dass die Einsprachemöglichkeit wie heute offen gelassen werden soll, dass also Dritte diese Möglichkeit haben sollen, aber nicht mehr als Einsprache-, sondern eben als Beschwerdemöglichkeit. Sie müssten also direkt an das Gericht gelangen, wenn die Erfindungen, wie ausgeführt, zum Beispiel den menschlichen Körper betreffen, was nicht patentierbar ist, oder wenn sie beispielsweise die Menschenwürde verletzen, die Würde der Kreatur missachten oder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen. Das gilt auch für alles, was von Gesetzes wegen von der Patentierung ausgeschlossen ist, zum Beispiel den menschlichen Körper als solchen in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung oder eine natürlich vorkommende Sequenz oder Teilsequenz eines Gens. Diese Beschwerdemöglichkeit ist auch für die zukünftige Entwicklung im Rahmen des ganzen biotechnologischen Fortschrittes sehr[NB]wichtig.[NB]Ich[NB]bin[NB]also[NB]einverstanden[NB]mit dieser neuen Fassung.

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass das geltende Recht für Einsprachen eine Frist von neun Monaten kennt und dass neu anstatt neun nur noch vier Monate vorgeschlagen sind. Das gibt einerseits zwar schnellere und einfachere Verfahren - das wurde mit dieser Patentgesetzrevision beabsichtigt -, aber auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die Hürde für Einsprachen nicht zu hoch wird, weil es dafür zu wenig Zeit gibt.

Ich möchte zudem gerne den Zweitrat bitten, nochmals genauer hinzuschauen, wie es mit möglichen Kosten aussieht, wenn man schon im ersten Schritt an ein Gericht gelangen muss. Ich bitte ihn auch, die Zeit nochmals anzuschauen. Wie gesagt, die Zeit von vier Monaten bei komplexen Patenteingaben ist doch sehr kurz. Allfällige Beschwerden sollten in der Schweiz nicht auf grössere Hindernisse stossen als zum Beispiel beim Europäischen Patentamt oder in benachbarten Ländern.

Ich sage es zum Schluss nochmals: Wir müssen uns bewusst sein, dass ein funktionierendes System von Beschwerden die Qualität von Patenten erhöht und dass der Zugang für Dritte daher sehr wichtig ist. Selbstverständlich braucht es diesen eng gefassten Rahmen mit den Vorgaben, die uns der Kommissionssprecher erläutert hat und die im Gesetz in Artikel 59c hinterlegt sind.

In diesem Sinne stimme ich der Änderung gemäss Kommission ebenfalls zu, verbunden mit der Bitte, dass sich der Zweitrat noch einmal damit beschäftigt. [PAGE 1279]