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Rüegger Monika · Nationalrat · 2023-12-21

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-21

Wortprotokoll

Meinem Minderheitsantrag zu Artikel 14a stehen drei weitere Minderheiten und die Mehrheit gegenüber. Es geht darum, ob betroffene Standortgemeinden und Grundeigentümer bei einem verkürzten Plangenehmigungsverfahren von Solar-, Wind- und Wasserenergieanlagen mitentscheiden können oder ob ihnen das Mitspracherecht entzogen wird, was faktisch einer Enteignung der Grundeigentümer und einer Entmachtung der Bevölkerung solcher Standortgemeinden gleichkäme. Wenn mit solch einschneidenden baulichen Eingriffen die Landschaft, die Alpen, Wälder und Berge verbaut werden, dann soll wenigstens die [PAGE 2561] ortsansässige Bevölkerung mitentscheiden können. Alles andere wäre höchst undemokratisch.

So ist der Antrag der Minderheit II (Jauslin) bzw. der Entwurf des Bundesrates, gemäss welchem die Kantone die Gemeinden bei Grossprojekten für Solar-, Wind- und Wasserenergieanlagen gerade mal gnädigst mit einzubeziehen hätten, als undemokratisch anzusehen. Sie dürften nicht darüber abstimmen, ob zukünftig vor ihrer Haustüre Windturbinen surren, neue Hochspannungsleitungen gespannt werden oder Solarpanelberge entstehen. Die Mehrheit der Kommission ist etwas gnädiger: Sie ermöglicht es den Kantonen, selbst zu entscheiden, ob die Bevölkerung einer Standortgemeinde solchen Bauvorhaben zustimmen darf. Doch das ist genauso undemokratisch.

Meine Minderheit III verlangt grundsätzlich die Zustimmung der Standortgemeinden, ausser das kantonale Recht sieht explizit vor, die Gemeinden beim beschleunigten Planungsverfahren nicht abstimmen zu lassen. Um eine solche kantonale Gesetzgebung durchzubringen, kann die Bevölkerung mittels Referendum eine Volksabstimmung erzwingen und sich auf kantonaler Ebene dagegen wehren. Darum ist mein Minderheitsantrag definitiv auch nicht die beste Lösung. Er ist sicher besser als der Entwurf des Bundesrates, aber viel schlechter als die verbleibenden Anträge der Minderheiten IV (Graber) und V (Imark), wo es die Einwilligung der Gemeindebevölkerung und der Grundeigentümer braucht. Beide Minderheitsanträge sind das einzig Richtige, um die Demokratie zu wahren. Darum werde ich den Antrag meiner Minderheit zurückziehen.

Ich möchte hier nochmals betonen: Solch einschneidende und landschaftsverändernde Projekte sind für die Bevölkerung sehr emotional, und die lokalen Auswirkungen sind nicht zu vernachlässigen. Es ist daher zentral in dieser Vorlage, dass grundlegende demokratische Prozesse und Rechte respektiert werden - auch von Ihnen -, um gerade die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber solchen Grossprojekten zu erhöhen. Schränken Sie hier die Volksrechte nicht ein, sonst wird diese Vorlage keine Chance auf ein Volksmehr in einer Abstimmung haben.

Ich komme noch zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 14d: Hier verlangt die Kommissionsmehrheit ein öffentliches Datenregister für Solar- und Windenergieanlagen, einerseits für Studien zur Festlegung von geeigneten Gebieten und andererseits als Register für Umweltverträglichkeitsberichte. Braucht es das wirklich? Wir sind der Meinung: Nein. Umweltverträglichkeitsberichte sind bereits öffentlich, und somit stehen die Daten jedem zur Verfügung. Hier jetzt parallel zu den bereits öffentlich zugänglichen Daten eine zusätzliche Datensammlung aufzubauen, bringt definitiv keinen Mehrwert, nur mehr Bürokratie. Daher können Sie ruhig auf diesen Artikel verzichten.