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Rieder Beat · Ständerat · 2023-12-21

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-21

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 12.[NB]Oktober 2023 die am 11.[NB]Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative Suter vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative soll das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand "Cybermobbing" ergänzt werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit, die ihre Argumente vortragen wird, beantragt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben.

Nun, Cybermobbing, was ist das? Unter Cybermobbing versteht man die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle wie beispielsweise E-Mails, Websites, Foren, Chats, Social-Media-Plattformen und Ähnliches. Es ist ein relativ neues soziales Phänomen und hat[NB]mit[NB]dem[NB]Aufkommen von Smartphones in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei Cybermobbing werden beispielsweise kompromittierendes, rufschädigendes, abwertendes, beschämendes oder manipuliertes Bildmaterial, Falschinformationen und Gerüchte via Smartphone oder Internet veröffentlicht und verbreitet. So steht es in der Begründung der Initiantin.

Die Täterschaft kann anonym bleiben, die Inhalte können schnell und an einen grossen Personenkreis verbreitet werden und sind, einmal im Netz, rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Dies setzt die angegriffene Person einem äusserst grossen psychischen Druck aus, mit Folgen bis hin zu Suizidgedanken oder gar Suizid, den es auch schon gegeben hat. Wahrscheinlich ist der eine oder andere von uns solchen Phänomenen auch bereits selbst begegnet.

Die Kommission erinnert daran, dass sich die Räte mit dem Thema Cybermobbing erst kürzlich im Rahmen der Beratungen zur Revision des Sexualstrafrechts, Vorlage 3, befasst haben. Die Räte folgten dabei dem Antrag der ständerätlichen Kommission, einen Straftatbestand zur Rachepornografie als neuen Artikel 197a ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der ursprüngliche Beschluss des Nationalrates, es sei auch ein Artikel 179undecies StGB zum Cybermobbing aufzunehmen. Zudem verweist die Kommission auf die laufenden Arbeiten ihrer Schwesterkommission zu einer Vorlage zum Thema Stalking und sieht deshalb vorerst keinen Handlungsbedarf für eine weitere Strafnorm.

Auch der Bundesrat hat im Rahmen dieser Beratungen in einem Bericht vom 19.[NB]Oktober 2022, "Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch", den er der ständerätlichen Kommission abgegeben hat, darauf verwiesen, dass die geltende Rechtslage genügt, um sämtliche digitalen Angriffe bereits heute strafbar zu erklären und zu verfolgen, dies insbesondere über die Bestimmungen bezüglich der Pornografie, der Ehrverletzung, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte. Straflos sei das Verhalten nach geltendem Recht bloss dort, wo es um die Weiterverbreitung von peinlichen, verfälschten oder freizügigen Bild- oder Videoaufnahmen gehe.

Nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission können die entsprechenden Tathandlungen daher über das geltende Strafrecht, über die Delikte Ehrverletzung, Drohung, Nötigung, Sexualstraftaten und Pornografie, abgedeckt und schon bislang verfolgt und bestraft werden. Ein neuer Straftatbestand bringt daher keinen Mehrwert.

Das Problem besteht nicht beim materiellen Strafrecht, sondern vielmehr bei der Verfolgbarkeit der Taten. Die Staatsanwaltschaften sehen sich regelmässig vor der Herausforderung, die entsprechenden Ermittlungen über Rechtshilfewege bei den Tech-Giganten ausführen zu müssen, was sich als äusserst schwierig bzw. rechtlich aufwendig erweist. Ich verweise auf den Vorstoss unseres ehemaligen Kollegen Levrat, die Motion Levrat 16.4082, "Den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Daten von sozialen Netzwerken erleichtern". Dieser Vorstoss wurde nach mehrjähriger Beratung 2018 ergebnislos zurückgezogen. Ein neuer Straftatbestand gegen zumeist unbekannte Täterschaft im Internet ist, wie ich bereits gestern erklärt habe, eine weitere Belastung für unsere bereits überlasteten Staatsanwaltschaften.

Es ist aber nicht nichts passiert; ich weise auf folgende Neuigkeiten hin: Die Aufnahme elektronischer Beweismittel stellt die Staatsanwaltschaften weltweit vor Probleme. Inzwischen hängen 50 bis 80 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen von elektronischen Beweismitteln ab, die sich im Ausland befinden. Die EU hat deshalb im Sommer 2023 ein Gesetzgebungspaket "E-Evidence" verabschiedet. Im Kern geht es darum, dass Strafverfolgungsbehörden aller Staaten Dienstanbieter in anderen Staaten direkt zur Sicherung und Herausgabe von Beweismitteln anhalten können. Das hat der Bundesrat jetzt aufgenommen. Das Bundesamt für Justiz hat am 24.[NB]Oktober 2023, also zwei Wochen nach unseren Beratungen, einen Bericht zur E-Evidence-Vorlage der EU erlassen. Dieser wird mit grösster Wahrscheinlichkeit rasch zu einer Vernehmlassungsvorlage führen. Das Problem der Cyberdelikte liegt nicht im materiellen Strafrecht - wir haben diese Normen bereits jetzt -, sondern in der Rechtsdurchsetzung und der internationalen Rechtshilfe, die sich gegenwärtig als äusserst schwierig darstellt.

Die Arbeiten werden aber dazu führen, dass auf der Ebene der Rechtsdurchsetzung endlich Verbesserungen entstehen und die Strafverfolgungsbehörden solche Delikte mit vernünftigen Mitteln verfolgen können. Daher wäre ein neuer materieller Straftatbestand des Cybermobbings absolut unnötig und verfrüht.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.