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Rieder Beat · Ständerat · 2023-12-21

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-21

Wortprotokoll

Bei der Behandlung parlamentarischer Initiativen geht es nicht nur um die Frage nach dem Handlungsbedarf, sondern auch um diejenige nach dem geeigneten Mittel: Ist eine parlamentarische Initiative das geeignete Mittel, einen solch komplexen Gesetzgebungsprozess anzustossen?

Ich rate Ihnen dringend ab, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wieso? Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den Bericht des Bundesrates zur E-Evidence-Vorlage der EU vom 24.[NB]Oktober 2023 nicht gelesen. Es ist ein äusserst komplexes Problem, das Sie hier behandeln müssen, und zwar nicht auf der materiell-rechtlichen Ebene des Strafrechts, sondern auf der Durchsetzungsebene. Was nützt ein neuer Straftatbestand, wenn die Staatsanwaltschaften diesen anschliessend nicht verfolgen können, weil sie auf dem Rechtshilfeweg entweder in den USA oder in Irland anfragen müssen und die Beweismittel nicht erhalten? Wir überlasten einfach unsere Justiz.

Erst kürzlich haben wir die Strafprozessordnung revidiert. Wir haben drei Vorlagen beschlossen, wir haben die Strafrahmenharmonisierung beschlossen - dort hätte man bei diesen Bagatelldelikten durchaus auch höhere Strafrahmen festlegen können, das haben wir aber nicht gemacht. Es liegen uns zwei Berichte des Bundesrates vor, die beide besagen, dass wir den neuen Straftatbestand des Cybermobbings nicht beschliessen sollen, weil es sich bloss um eine symbolische Gesetzgebung handeln würde. Das ist keine Aussage von mir, sondern eine des Bundesrates.

Ich bitte Sie daher, hier den Entwurf des Bundesrates zur E-Evidence abzuwarten. Wenn dann allenfalls noch eine materiell-rechtliche Lücke bestehen sollte, kann man das dort immer noch korrigieren.

Wenn Sie der parlamentarischen Initiative jetzt Folge geben, dann müsste das Parlament die Gesetzgebung selbst an die Hand nehmen. Das dürfte relativ schwierig sein.