Lexipedia

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-12-21

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-21

Wortprotokoll

Ich werde Ihnen nun noch den Bericht aus der Kommission zu den Minderheitsanträgen vortragen. Ich beginne mit Artikel 10 Absätze 1 und 1ter. Hier geht es um die Ausscheidung von Eignungsgebieten in den kantonalen Richtplänen. Während dies gemäss Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission für Wasser-, Solar- und Windanlagen gelten soll, will eine Minderheit Imark die Nutzung der Windkraft ausnehmen. Dies gilt übrigens für die gesamte Vorlage, da der entsprechende Antrag der Minderheit Imark auch weitere Bestimmungen betrifft. Gemäss Auffassung der Minderheit soll die Windenergie gesamthaft ausgenommen werden. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass die Bevölkerung in gewissen Kantonen keinerlei Mitspracherecht habe, wenn es um Windenergieprojekte gehe, und dass die Voraussetzungen für eine effiziente Nutzung der Windenergie in der Schweiz alles andere als ideal seien.

Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht die Windenergie insbesondere auch mit Blick auf den Winterstrom als wertvolle Energiequelle, welche von der Verfahrensbeschleunigung nicht ausgeschlossen werden sollte. Der Antrag Imark wurde in der Kommission denn auch mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Zu Artikel 14a Absatz 1: Hier geht es um das in der Eintretensdebatte erwähnte konzentrierte Plangenehmigungsverfahren. Diskussionspunkt ist dabei die Frage des Einbezugs der Gemeinden. Der bundesrätliche Entwurf sieht vor, dass die Kantone hier in die Pflicht genommen werden. Die Kantone werden explizit angehalten, dafür besorgt zu sein, dass die Gemeinden zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ins Verfahren einbezogen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gemeinden ihre Interessen wahren können, und zwar in einer Phase, in der noch Gestaltungsspielraum besteht, nicht erst im Rechtsmittelverfahren.

Die Mehrheit Ihrer Kommission geht diesbezüglich einen Schritt weiter. Sie gibt den Kantonen die Kompetenz, die Zustimmung der Standortgemeinden vorauszusetzen. Die Minderheit II (Jauslin) präferiert die Fassung des Bundesrates. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag der Minderheit III (Rüegger) - Sie haben es gehört - wurde heute zurückgezogen. Noch strenger ist die Minderheit IV (Graber). Diese sieht zwingend die Zustimmung der Standortgemeinden vor. Der entsprechende Antrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Als bezüglich Beschleunigung restriktivste Regelung verlangt die Minderheit V (Imark) die Zustimmung der betroffenen Gemeindebevölkerung und der Grundeigentümer. Diese sehr restriktive Bestimmung wurde in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Klar ist: Der Beizug der Gemeinden soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt sichergestellt werden. Da herrschte in der Kommission Einigkeit. Die verschiedenen Ausprägungen eines zwingenden Vetorechts der Gemeinden lehnt die Mehrheit Ihrer Kommission aber ab, insbesondere auch deshalb, weil das je nach Ausprägung in einzelnen Kantonen mit den Verfahren nicht kompatibel ist. Genannt wurden vor allem die Kantone Freiburg und Solothurn. Die Mehrheit will es den Kantonen aber offenlassen, ein solches Vetorecht vorzusehen. Alles andere erachtet die Mehrheit angesichts der angestrebten Beschleunigung als Sand im Getriebe.

Zu Artikel 14a Absatz 2: Artikel 14a Absatz 2 sieht vor, dass die Konzentration der Verfahren bis zum Inkrafttreten der entsprechenden kantonalen Gesetzesbestimmungen von den Kantonen auf dem Verordnungsweg geregelt werden kann. Die Minderheit Imark will diesen Absatz streichen, damit keine entsprechende Regelung auf Verordnungsstufe möglich sein soll. Der entsprechende Antrag wurde in der[NB]Kommission[NB]mit[NB]16[NB]zu[NB]5 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag einer weiteren Minderheit wurde in der Kommission besprochen, nämlich der Antrag der Minderheit II (Munz). Er betrifft die Frage des Rückbaus von Solar- und Windenergieanlagen. Der Antrag wurde zurückgezogen, weshalb ich auf weitere Ausführungen dazu verzichte.

Zu Artikel 14a Absatz 8: Zur Frage, wer zuständig sein soll, wenn eine Anlage auf dem Gebiet verschiedener Kantone zu liegen kommt, hat die Mehrheit Ihrer Kommission die Regelung getroffen, dass die Kantone einvernehmlich einen Leitkanton bestimmen bzw. dass bei Nichteinigung der Bund den Leitkanton bestimmt. Eine Minderheit Jauslin sieht hier keinen Handlungsbedarf und will die Bestimmung streichen. Angeführt werden insbesondere auch juristische Gründe, wonach es zweifelhaft sei, ob eine in Kanton A ausgesprochene Bewilligung für Kanton B Geltung entfalten könnte. Dieser [PAGE 2570] Antrag wurde von der Kommission mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Zu Artikel 14d: Die Mehrheit Ihrer Kommission will neu ein öffentliches Datenregister für Solar- und Windkraftanlagen einrichten, das vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen betrieben werden soll. Dieses soll die Studien im Zusammenhang mit der Festlegung von Eignungsgebieten sowie die erstellten Umweltverträglichkeitsberichte umfassen. Die Minderheit Rüegger möchte diese Regelung ersatzlos streichen, da die Umweltverträglichkeitsberichte öffentlich und damit verfügbar sind. Diese Regelung wurde schlussendlich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Zu Artikel 71a Absatz 4, "Solar-Express": In den Übergangsbestimmungen zur zusätzlichen Produktion aus Fotovoltaik-Grossanlagen ist als Voraussetzung für den Erhalt der Einmalvergütung geregelt, dass die Anlage bis zum 31.[NB]Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen muss. Eine Minderheit Jauslin will diese Frist bis zum 31.[NB]Dezember 2028 verlängern, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass die festgelegte Frist für gewisse Projekte zu sportlich ist und dass deshalb an sich sinnvolle und vor allem auch notwendige Projekte nicht mehr weiterverfolgt werden. Die Kommissionsmehrheit befürchtet demgegenüber, dass die Verlängerung eine Bremswirkung auslösen könnte. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Zu den Änderungen anderer Erlasse, zu Artikel 12 NHG und Artikel 55 USG: Ein Minderheitsantrag Vincenz, dessen Begründung von Kollege Graber übernommen wurde, will im NHG und im USG für Anlagen von nationalem Interesse eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts einführen. Die Minderheit vertritt die Haltung, dass hinsichtlich des Ziels der Beschleunigung im Rechtsmittelverfahren auch die Aktivlegitimation angeschaut werden muss. Als bekanntes Beispiel wurde die neue Talsperre beim Grimselsee angeführt, mit welcher die Speicherkapazität verdoppelt werden kann. Gemäss Argumentation in der Kommission hätten dort grössere Umweltverbände wie Pro Natura und WWF die Beeinträchtigung letztlich als vertretbar eingeschätzt. Eine kleinere Naturschutzorganisation leiste hingegen Widerstand. Wir müssten uns hier Rechenschaft darüber ablegen, inwiefern das Verbandsbeschwerderecht zu einem undemokratischen Beschwerdemechanismus verkommen könnte. Der Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt - mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - wurde die Anpassung hinsichtlich der Möglichkeit der beschwerdeberechtigten Organisationen, ihre rechtlich selbstständigen kantonalen und überkantonalen Unterorganisationen generell zur Erhebung einer Beschwerde zu ermächtigen.

Schliesslich noch zum Kernenergiegesetz: Ursprünglich gab es hier zwei Minderheitsanträge; der Minderheitsantrag Egger Mike wurde mittlerweile zurückgezogen. Beide Minderheiten wollten den Beschleunigungserlass dazu nutzen, das bestehende Neubauverbot für Kernenergieanlagen aufzuheben. Die entsprechenden Anträge in der Kommission wurden je mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Eine Diskussion dazu wurde in der Kommission nicht geführt, da der damalige Antragsteller explizit auf eine Diskussion verzichtete. Hinzu kommt nun noch ein Einzelantrag der FDP-Liberalen Fraktion zu den Artikeln 12 und 12a KEG. Da dieser Antrag der Kommission nicht vorlag, konnte dazu auch keine Diskussion geführt werden.

Zusätzlich liegt Ihnen nun noch ein Einzelantrag Grossen Jürg auf eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes vor. Auch dieser Antrag lag der Kommission nicht vor, weshalb ich Ihnen als Kommissionssprecherin dazu keinen Bericht abgeben kann.

Bevor ich zur Zusammenfassung komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Verwaltung ganz herzlich zu danken. Wir waren hier nicht nur vom Thema her bei einer Beschleunigung, sondern wir haben diesen Erlass auch wirklich in Rekordzeit durchberaten können. Das war nur möglich, weil wir jederzeit - und damit meine ich wirklich zu jeder Zeit, unter anderem auch zu nächtlicher Stunde - auf die grossartige Unterstützung der Fachpersonen aus der Verwaltung zählen konnten. Dafür möchte ich mich namens der Kommission ganz herzlich bedanken.

Zusammenfassend bitte ich Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission, überall die Mehrheitsanträge zu unterstützen.