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David Eugen · Ständerat · 2003-03-20

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich würde sehr gerne dem Antrag der Minderheit Beerli zustimmen; das muss ich sagen. Ich wäre sehr froh, wenn wir das so beschränken könnten, wie die Minderheit es vorschlägt. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass wir jetzt mit dieser Regelung im KVG für die Prämienverbilligung Rechtsansprüche einräumen. Es ist nicht mehr so wie heute, wo es den Kantonen überlassen bleibt, wie viel Geld sie einsetzen wollen. Sie wissen ja, dass es heute den Kantonen freigestellt ist. Wenn sie wenig einsetzen, kriegen sie einfach weniger vom Bund; das ist der heutige Mechanismus. Dieser hat sich als unbefriedigend herausgestellt.

Wir haben jetzt beschlossen, dass es im Rahmen dieser Schere - 4 bis 12 Prozent bzw. 2 bis 10 Prozent - [PAGE 358] Rechtsansprüche auf Prämienverbilligung gibt. Die Kantone müssen sich in diesem Rahmen bewegen; sie haben diesen Freiraum, den sie bis jetzt hatten, nicht mehr. Es ist klar, dass das öffentliche Mittel kostet. Wenn nun die Prämien steigen, stellt sich die Frage, wer diese Rechtsansprüche erfüllt. So wie der Antrag der Minderheit lautet, müssen dann die Kantone in die Lücke springen. Das heisst, der Bund passt sich der Kostenentwicklung nicht an, die Kantone müssen sich aber aufgrund des Mechanismus des Gesetzes, der eben einen Rechtsanspruch auf die Prämienverbilligung einräumt, anpassen. Damit bedeutet eben letztlich der Antrag der Minderheit eine Verlagerung des Kostenrisikos allein auf die Schultern der Kantone. Da muss ich Ihnen sagen, dass ich mich damit nicht einverstanden erklären kann, denn es sind Bund und Kantone, die gemeinsam die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen steuern.

Man kann sicher sagen, dass der Bund allein die Kostensteigerung nicht steuern kann. Aber auch die Kantone allein können die Kostensteigerung nicht steuern. Wenn wir aber hingehen und sagen - wie es auch in der Kommission zum Teil vom Bundesrat ausgeführt wurde -, es seien vor allem die Kantone, die die Kostensteigerung im Gesundheitswesen im Griff hätten, und wir eigentlich wenig machen könnten, dann kann ich diese Meinung deswegen nicht teilen: Der Bundesrat hat insbesondere auch als Beschwerdebehörde - das haben die letzten fünf Jahre gezeigt - die Kostenentwicklung sowohl im stationären Bereich wie im Pflegebereich massgeblich mit beeinflusst. Also gilt es hier, eine gemeinsame Verantwortung wahrzunehmen. Daher finde ich es nicht richtig, wenn wir den Bund aus dem Kostenrisiko herausnehmen und das Kostenrisiko allein den Kantonen überlassen.

Noch eine wichtige Bemerkung zu Absatz 2; hier steht: ".... unter Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes und der Kantone". Das heisst, die Kommission ist der Meinung, dass die Festlegung der Beiträge in den Jahren 2005 bis 2007 einerseits die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenversicherung in Betracht ziehen muss - das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite muss der Bundesrat sicher die Entwicklung des Bundeshaushaltes, aber auch die Entwicklung der kantonalen Finanzhaushalte in Betracht ziehen. Ich finde, diese Lösung wird dem Gesundheitswesen als einer kooperativen Aufgabe im schweizerischen Staat viel eher gerecht als die Lösung der Minderheit, wo dann die Lasten allein bei den Kantonen liegen.