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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2024-02-26

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-26

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt zu einer Bestimmung, die in beiden Räten mit einem Unterschied von einer einzigen Stimme beschlossen wurde. Meine Minderheit I will am Beschluss des Nationalrates festhalten, der Antrag der Minderheit II (Paganini) entspricht dem Beschluss des Ständerates. Es war also zweimal ein Fotofinish, und ich glaube, deshalb ist es gerechtfertigt, dass wir hier noch einmal darüber sprechen.

Man darf sicher getrost sagen, dass wir alle die gleichen Ziele verfolgen. Wir alle möchten, dass kein Plastik auf die Felder gelangt und dass entsprechend diese Lebensmittel halt eben entpackt werden müssen. Nicht ganz einig war man sich darüber, in welcher Ausführlichkeit und mit welchem Wortlaut das ins Gesetz geschrieben werden muss. Darüber wurde auch noch ausserhalb der Kommissionssitzung mit der Verwaltung intensiv diskutiert.

Es ist für uns alle klar, dass unverkaufte Lebensmittel stofflich verwertet werden sollen und nicht in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in einer ARA landen dürfen. Die Vorschrift kann aufgrund von Artikel 30d Buchstabe a durch den Bundesrat schon jetzt im Detail festgeschrieben werden.

Es ist uns allen wichtig, dass das Plastik von den organischen Stoffen getrennt wird oder dass diese entpackt werden. Eine Pflicht zur getrennten Sammlung und Verwertung, also exakt diese viel zitierte Entpackungspflicht, ist grundsätzlich jetzt schon durch Artikel 30b Absatz 1 möglich. Hier wird der Bundesrat gefordert sein, dies unmissverständlich in der [PAGE 3] Verordnung festzuschreiben. Die Kosten für diese aufwendige Entpackung dürfen aber am Schluss nicht einfach bei den Biogasanlagen anfallen; das würde die Betriebskosten nochmals in die Höhe treiben. Jedoch scheint auch dies nach Aussagen der Verwaltung in diesem Gesetz schon festgehalten zu sein. Gemäss Verursacherprinzip, gemäss den erwähnten Grundsätzen trägt nämlich der Inhaber die Kosten für die korrekte Entsorgung. Das heisst natürlich auch, dass am Schluss die Konsumenten das mitbezahlen müssen - was ich für absolut korrekt erachte.

Aufgrund der drei zitierten anderen Bestimmungen kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass mein Minderheitsantrag I überflüssig ist. In unseren Augen wäre er hilfreich gewesen und hätte Klarheit geschaffen. Mit Buchstabe c, den ich jetzt mit der Minderheit I vertrete, stünde es für alle klar und unmissverständlich geschrieben. Sollten wir aber später von unserem Herrn Bundesrat Aussagen zu diesen drei Punkten hören - zur stofflichen Verwertung, zur Entpackungspflicht und zu den Kosten gemäss Verursacherprinzip -, so werde ich mir vorbehalten, diesen Minderheitsantrag zurückzuziehen und der Minderheit II (Paganini) zu folgen. Aber da bin ich zuerst noch gespannt auf die Aussagen des Herrn Bundesrates.

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