Wicki Hans · Ständerat · 2024-02-26
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-26
Wortprotokoll
Die Motion sieht vor, dass Entschädigungen an Einsatzkräfte, die im präklinischen Rettungswesen wirken und nicht bei einem Rettungsdienst angestellt sind, von den Steuern befreit werden. Dabei ist an Einsatzkräfte wie Bergführerinnen, Taucher, Samariterinnen oder Höhlenforscher zu denken, also an spezialisierte Personen, die als kompetente Miliztätige wirken und neben den klassischen Rettungsdiensten tätig sind. Meist erhalten sie im Rahmen des Einsatzes eine kleine Entschädigung. Diese unterliegt der normalen Einkommensbesteuerung.
Auf den ersten Blick scheint diese Forderung nach einer Steuerbefreiung sehr sympathisch, leisten doch diese Personen eine Arbeit, die niemand in unserer Gesellschaft missen möchte. Im Nationalrat wurde die Motion mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp angenommen.
Allerdings führt diese Motion zu zahlreichen Schwierigkeiten. Dies fängt bereits beim Grundsatz an. Unser Steuersystem basiert auf den Prinzipien der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Entsprechend werden die Erwerbseinkünfte bei allen Personen grundsätzlich gleich besteuert. Wenn wir nun einzelne Kategorien herausnehmen, schaffen wir eine Ungleichbehandlung, insbesondere auch gegenüber anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Dies war anlässlich der Diskussion in unserer Kommission ein Kernaspekt.
So wurde darauf hingewiesen, dass es auch viele andere Fälle von Freiwilligenarbeit gibt; diese würden dann unberücksichtigt bleiben. Zudem wäre es in der Umsetzung wenig praktikabel, denn die Einschätzungsmodelle sind teilweise sehr unterschiedlich. Dies würde zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen. Eine solche Differenzierung hätte schliesslich einen erheblichen Aufwand zur Folge. Zuerst müsste eine Übersicht über die verschiedenen Modelle erarbeitet und einzelfallgerechte Lösungen geschaffen werden; dies wäre kaum mehr handhabbar.
Der Bundesrat empfiehlt uns, die Motion abzulehnen. Aus den obgenannten Gründen empfiehlt Ihre Kommission Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, die Motion abzulehnen.