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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-26

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26

Wortprotokoll

Nach den Beratungen im National- und im Ständerat über die Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen besteht eine Differenz bei Artikel 9 Absatz 3, zu dem es einen Mehr- sowie einen Minderheitsantrag aus der Kommission gibt. Mit Artikel 9 werden die Voraussetzungen für die künftige Teilnahme der Schweiz am Europäischen Register der Strassentransportunternehmen (Erru) geschaffen. Das Erru ist ein elektronisches System, welches es den beteiligten Staaten ermöglicht, für die Durchsetzung der Vorschriften über die Zulassung Informationen über Strassentransportunternehmen auszutauschen. Mit der Motion Storni 21.4580 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Teilnahme der Schweiz am Erru vorzubereiten und umzusetzen. Mit dem Entwurf des Bundesrates wird dafür die Rechtsgrundlage im nationalen Recht geschaffen.

Der Ständerat und die Minderheit Giezendanner wollen mit der Streichung der Buchstaben f und g erreichen, dass die Schweiz nicht alle Angaben des Erru übernimmt. Es handelt sich konkret um die Zahl der Mitarbeitenden sowie um die Kennzeichnung der Fahrzeuge. Die Streichung der Buchstaben f und g würde zu einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Registers in der Schweiz im Vergleich zum Erru führen. Die Streichung könnte den Anschluss an das Erru gefährden, wenn die EU-Kommission die vollständigen Informationen voraussetzt. Mit der vom Ständerat beschlossenen Lösung kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine erneute Gesetzesanpassung erforderlich würde, um den Anschluss an das Erru zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Mit dem Antrag der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission wird auf Stufe Bundesrat definiert, welche Daten im Rahmen des Erru eingefordert werden müssen. Dies ermöglicht es, die Erforderlichkeit der Informationen des nicht [PAGE 20] öffentlichen Teils in der Verordnung zu regeln und weitere Abklärungen mit der EU-Kommission vorzunehmen. Das heisst, wir könnten beiden Anliegen Rechnung tragen. Solange der Zusammenschluss mit dem Erru noch nicht erfolgt ist, kann der Bundesrat in der Verordnung auf diese Angaben verzichten; das betrifft eben die Anzahl Mitarbeitender und die Kennzeichen.

Der Bundesrat würde diesem Anliegen, gestützt auf die parlamentarische Diskussion, so folgen. Wenn es dann so weit wäre, dass wir einen Zusammenschluss mit dem Register der EU erfolgen lassen wollten, dann wäre eine Verordnungsänderung relativ rasch getätigt, und der Bundesrat müsste nicht erneut ins Parlament kommen, um eine Detailfrage zu klären.

Ob sich das Register der Schweiz mit diesem Register zusammenschliessen kann, hängt von den übergeordneten institutionellen Fragen und von den Verhandlungen über den Paketansatz ab, die mit der EU geführt werden. Es wird also sicher noch eine Weile dauern. Trotzdem wäre es sinnvoll, dass wir, wenn es so weit ist, ein halbes Jahr und nicht zwei Jahre brauchen, um diese Anpassung zu machen.

Deshalb bitte ich Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.