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Blunschy Dominik · Nationalrat · 2024-02-27

Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Die Schweiz verfügt über einen grossen Erfindergeist. Unsere Unternehmen, im Speziellen unsere KMU, sind seit jeher dank innovativer Tätigkeit erfolgreich. Um das Recht am geistigen Eigentum zu bewahren, gilt es, diese Innovationen mit Patenten zu schützen. Unser Patentgesetz bedarf dazu einer Modernisierung.

Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb die hier vorliegende, wichtige Erneuerung des Patentgesetzes für einen zeitgemässen Patentschutz. Wir fördern damit Innovationen und schützen und verbessern Investitionen in Forschung und Entwicklung. Wir klären damit auch die Durchsetzung von Patenten und das Beschwerdeverfahren und erhöhen so die Rechtssicherheit. Gleichzeitig schützen wir vor Missbrauch und fördern den Wettbewerb und das Marktwachstum.

Mit dem überarbeiteten Patentgesetz soll neu eine zusätzliche, optionale Möglichkeit einer Vollprüfung eingeführt werden. Das heisst, dass Erfindungen auch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werden können. Dies hebt das Schweizer Patent auf europäisches Niveau, stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und kommt vor allem unseren KMU zugute, die einen verlässlichen lokalen Patentschutz erhalten.

Die vorgeschlagene Anpassung ist durch ihre Flexibilität geglückt. Die Ergänzung um den obligatorischen Recherchebericht schafft weitere Vorteile für unsere Wirtschaft. Damit wird der Stand der Technik dokumentiert, von dem sich die Erfindung abheben muss. Der Recherchebericht schafft somit Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.

Weitere Pluspunkte der Vorlage sind, dass die englische Sprache im Verfahren ermöglicht wird, dass das obsolete Einspracheverfahren abgeschafft wird und dass die Beschwerdemöglichkeiten effizient und kostengünstig geregelt werden.

Die Mitte-Fraktion begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Patentgesetzes in der Fassung der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ausdrücklich und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen. Uns ist es ein besonderes Anliegen, beim Beschwerdeverfahren den Mehrheitsanträgen zu folgen. Wir modernisieren unser Patentgesetz und passen es auch an internationale Standards an. Es wäre daher nicht vertretbar, die Beschwerdegründe nicht ebenfalls anzupassen. Wir wollen hier keine neue Rechtsunsicherheit schaffen.

Beschwerden sollen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben. Eine solche hätte zur Folge, dass die Patentwirkung aufgeschoben wird. Es würden also zeitliche Verzögerungen entstehen, die nicht nur Geld kosten, sondern vor allem auch eine Nutzung des Patents verunmöglichen und so die Innovation gefährden. Wir erachten die Formulierung der Kommissionsmehrheit in Artikel 59c Absatz 5 als zielführender.

Die Mitte-Fraktion empfiehlt insgesamt, den Anträgen der Mehrheit der WBK-N zu folgen und die Vorlage anzunehmen.