Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Artikel 59 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Leistungserbringer vom Versicherer oder von Verbänden von Versicherern ausgeschlossen werden kann.
Aus welchen wirtschaftlichen Gründen kann das geschehen? Das Verfahren und der Grundsatz sind in Absatz 1 geregelt. Absatz 2 ist lediglich eine Aufzählung von wichtigen Gründen; es sind Beispiele wichtiger Ausschlussgründe, die heute besonders stossend sind.
Nun nennt Herr Cornu in seinem Antrag als Absatz 2 Buchstaben g und h zwei weitere Fälle; beide sind in der Tat stossend und rechtfertigen den Ausschluss eines Leistungserbringers. Der Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Es sind Fälle, die offenbar in der Westschweiz viel akuter sind als in der Deutschschweiz. Der Antrag scheint mir gerechtfertigt. Die Fälle verdienen es, in diese Aufzählung aufgenommen zu werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag Cornu stattzugeben.