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AB 333274

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Bei dieser Norm - sie steht etwas versteckt oben auf Seite 4 der deutschen Fahne, die Artikelnummerierung steht auf der vorigen Seite - geht es um die im Ausland wohnenden Personen. Die Situation ist ja so, dass die Mehrheit der im Ausland wohnhaften Versicherten einen Anknüpfungspunkt an einen Kanton hat. Es handelt sich meistens um Leute, die in diesem Kanton arbeiten. Meistens sind das Grenzgänger oder Grenzgängerinnen. Gewisse Personen haben aber keinen Anknüpfungspunkt an einen Kanton, denken Sie etwa an Rentnerinnen oder Rentner. Da nun die Vorlage vorsieht, dass die im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich einzubeziehen sind, muss neben dem Kantonsbeitrag auch der Bundesbeitrag vorgängig abgezogen werden. Neu soll also, wie Sie auf der Fahne sehen, "nach Abzug der Beiträge des Kantons und des Bundes" im Gesetz stehen. Es geht auch hier nicht um eine überwältigende Mehrheit von im Ausland wohnenden Personen, aber immerhin um etwa 10[NB]000 Versicherte. Mit dieser Anpassung soll die Koordination sichergestellt werden.

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