Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-02-27
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Bis heute sind in der Schweiz mehrere Versuche für einen besseren gesetzlichen Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern, also von Personen, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen, gescheitert, zuletzt 2020. Als das Parlament diesen letzten Anlauf versenkte, sagte der Bundesrat - ich kann mich noch sehr gut daran erinnern -, er werde vorläufig keine weiteren Reformanstrengungen unternehmen.
Nun startet der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates einen neuen Anlauf zum besseren Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern in der Schweiz. Er hat in der Herbstsession 2023 eine Motion von alt Ständerat Ruedi Noser von der FDP klar angenommen, und zwar mit 35 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Hintergrund der Motion war die wachsende Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an der Schweiz, dass die Schweiz zu wenig gegen Lücken in der Korruptionsbekämpfung unternehme. Der Ständerat hat sich also deutlich für einen neuen Anlauf zum besseren Schutz von Whistleblowern in der Schweiz ausgesprochen, auch wenn die ablehnenden Argumente des Bundesrates die gleichen waren, die wir heute hier hören werden.
Was sagt der Bundesrat? Seine Vorschläge zum Whistleblowing seien in den vergangenen Jahren vom Parlament bereits zweimal abgelehnt worden, und die Motion Noser beinhalte keine Eckwerte, aufgrund deren eine mehrheitsfähige Vorlage möglich wäre.
Falsch! Der Motionär beantragt, die Umsetzung der Antikorruptionskonvention in der Schweiz mit den geltenden Standards der OECD in Einklang zu bringen, und zwar mit zwei Massnahmen: erstens, in Ziffer 1, mit der Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens, um Whistleblower im privaten Sektor zu schützen, und zweitens mit einer Erhöhung der maximal möglichen Bussen für Unternehmen im Strafgesetzbuch.
Heute haben wir jedoch im Vergleich zu früher sehr wohl ein paar Änderungen, geschätzter Herr Bundesrat. Sie sind neu; das ist eine der Neuerungen. Wir haben aber auch eine neu geschaffene parlamentarische Delegation zur Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der OECD. Genau diese Delegation wurde durch die OECD nochmals sensibilisiert. Alt Ständerat Ruedi Noser hatte die Leitung dieser Delegation inne und wusste, wie stark die OECD die Schweiz für die Lücke bei der Korruptionsbekämpfung kritisierte.
Neu ist zudem, dass wir eine andere Zusammensetzung des Parlamentes haben. Neu ist auch, dass wir, die wir die alte Vorlage wegen ihres Aufbaus als zu kompliziert erachtet und die Möglichkeiten für die Whistleblower als zu gering empfunden haben, für einen Kompromiss bereit sind.
Da kann der Bundesrat doch nicht sagen, bevor die Arbeit überhaupt in Angriff genommen wurde, er stehe dem Anliegen der Motion, mögliche zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, zwar positiv gegenüber, wolle jedoch keine weiteren Vorschläge unterbreiten, da das Parlament die beiden alten Vorlagen abgelehnt habe. Das erachten wir als nicht gerade sehr sinnvoll, denn auch der Bundesrat spürt den internationalen Druck, und er wird ihn auch weiterhin spüren.
Der schlechte Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern schadet nicht nur den Whistleblowerinnen und Whistleblowern, sondern auch den Unternehmen; denn die Schweiz steht im internationalen Vergleich schlecht da. Wir verlieren den internationalen Anschluss. Im Gegensatz zu den OECD-Partnerstaaten und den Mitgliedsländern der EU [PAGE 54] kennt die Schweiz keinen gesetzlichen Schutz. Und ohne diesen gesetzlichen Schutz ist die Schweiz nicht auf Augenhöhe mit den anderen Staaten.
Ich bitte Sie deshalb, mit all diesen Argumenten, der Motion zuzustimmen, damit wir sowohl den Unternehmen bei uns in der Schweiz als auch den Whistleblowerinnen mehr Schutz gewährleisten können.
Es liegt ein Antrag Michaud Gigon vor, der verlangt, dass separat über die beiden Absätze abgestimmt werden soll. Vielleicht schaffen wir es so, zwar bei den Bussen nicht zuzustimmen, aber die Grundlagen zu schaffen und so der OECD und unseren wichtigen Wirtschaftspartnern ein starkes Signal senden zu können, und zwar: Ja, wir setzen uns gegen Korruption ein und handeln.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen.