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Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27

Wortprotokoll

Les dispositions légales en vigueur visent à ce que les personnes disposant d'un droit permanent et garanti de séjourner en Suisse puissent, grâce à l'aide sociale, participer pleinement à la vie de la société. Pour ce qui est des personnes admises à titre provisoire et des personnes à protéger sans autorisation de séjour, l'objectif est le retour vers le pays de provenance ou le pays d'origine. Elles ne bénéficient pas de l'aide sociale dans la même mesure que les personnes qui disposent d'un droit permanent de séjourner en Suisse.

Mit tieferen Unterstützungsansätzen soll der Erhalt der Rückkehrfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat glaubt, dass bei einem längeren Aufenthalt die berufliche Eingliederung durch den tieferen Ansatz gefördert wird. Die im Sommer 2022 eingesetzte Evaluationsgruppe zum Status S wurde im Juni 2023 von meiner Vorgängerin, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, zusätzlich beauftragt, im Hinblick auf einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf eine gesamtheitliche und fundierte Analyse zum Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme vorzunehmen. Diese Evaluationsgruppe wird ihre Ergebnisse Mitte 2024 mit einem entsprechenden Bericht darlegen. Diese Arbeiten gilt es abzuwarten, denn für die allfälligen Anpassungen im Bereich der Sozialhilfe braucht es eine Gesamtbetrachtung, das heisst, wir müssen allfällige Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme und beim Status S stets zusammen diskutieren.

Abschliessend muss ich darauf hinweisen, dass die von der Motionärin geforderte Angleichung der Unterstützungsansätze an diejenigen für anerkannte Flüchtlinge erhebliche Mehrkosten für den Bund zur Folge hätte, da die Subventionen für die kantonalen Sozialhilfekosten entsprechend erhöht werden müssten.

Aus den erwähnten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.