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Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, im Sinne einer historischen Aufarbeitung in einem Bericht die Rolle der Schweiz im Fall Kabuga detailliert darzulegen. Félicien Kabuga wurde nach jahrelanger Flucht im Frühjahr 2020 in Paris festgenommen und steht nun in Den Haag vor dem Nachfolgegericht des Tribunals zum Völkermord an den Tutsi in Ruanda. Er gilt als mutmasslicher Financier und Mitverursacher des Genozids in Ruanda.

En 1994, Félicien Kabuga avait séjourné en Suisse, suscitant déjà une grande controverse à l'époque. Il s'agissait notamment de savoir pourquoi il avait obtenu un visa de la Suisse et avait pu entrer librement dans le pays. Dans les années 1990, la question de savoir pourquoi la Suisse n'avait pas arrêté Félicien Kabuga avait déjà fait l'objet de critiques. Dans ses avis en réponse à diverses interventions sur le sujet à cette époque, le Conseil fédéral avait déjà pris position, parfois de manière détaillée.

Die letzte Stellungnahme des Bundesrates in dieser Sache erfolgte am 22.[NB]Februar 2023 in Beantwortung der Interpellation Badertscher 22.4420, "Ruanda. Rolle der Schweiz im Fall Kabuga". Darin bedauert der Bundesrat, dass die Festnahme von Félicien Kabuga nicht früher erfolgen konnte, etwa während seines Aufenthaltes in der Schweiz im Jahr 1994. Er weist zugleich darauf hin, dass die rechtliche Ausgangslage für eine Verhaftung damals eine andere war, als sie heute ist, und dass die damaligen Akteure an das damals geltende Recht gebunden waren. Eine ausführliche historische Aufarbeitung und Beurteilung der damaligen Ereignisse war jedoch im Rahmen der Beantwortung der genannten Interpellation nicht möglich. Eine solche verlangt nun das Postulat, welches wir heute behandeln.

Die Schweiz setzt sich aktiv für eine effiziente, transparente und lückenlose Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ein. Der Bundesrat befürwortet eine ausführliche historische Aufarbeitung der damaligen Rechts- und Faktenlage und beantragt daher die Annahme dieses Postulates.