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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz das System erläutern; ich habe es beim Eintreten bereits skizziert und kann das Wesentliche wiederholen: In der ersten Lesung dieses Gesetzes am 29. November 2001 haben wir Ihnen als Limite 8 Prozent vorgeschlagen. Die Krankenkassenprämie soll 8 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht übersteigen. Frau Beerli als Kommissionssprecherin hat Ihnen dargelegt, dass unser Vorschlag im Nationalrat noch verfeinert werden sollte. Der Nationalrat hat dies getan: Er hat die höchste Prämienbelastung, gerechnet vom verfügbaren Einkommen, für Familien auf 2 bis 10 Prozent festgelegt, für Alleinstehende auf 4 bis 12 Prozent. Die Details soll der Bundesrat regeln. Unsere Kommission erachtet die Lösung des Nationalrates als ausgefeilt und sachgerecht.

Sie ist nach unserer Auffassung insbesondere ein guter indirekter Gegenvorschlag zur Gesundheits-Initiative der SP, über die Sie am 18. Mai abstimmen werden. Allerdings ist damit der Gegenvorschlag noch nicht formell bereinigt, doch beachten Sie, dass sowohl der Nationalrat in der Detailberatung als auch unser Rat - wenn Sie der Kommission folgen - einmal diesem Konzept zugestimmt haben. Wir geben, ohne in eine Detaildiskussion über die Initiative einmünden zu wollen, diesem Vorschlag den Vorzug gegenüber der Initiative. Das ist die Grundidee.

Nun ist auch eine zweite Idee damit verbunden, nämlich die Frage, ob Kinder in einer Familie durch Prämien belastet werden sollen. Der Nationalrat hat das zweite Kind zu 50 Prozent von der Prämie befreit; ab dem dritten Kind wird total befreit. Der Nationalrat hat das System über die Prämie gewählt, d. h., die prämienfreien Kinder werden von den übrigen Versicherten finanziert. Unsere Kommissionsmehrheit möchte Ihnen eine andere Lösung vorschlagen und die Entlastung der Kinderprämien über die Krankenkassenverbilligung realisieren, d. h., die Verbilligung wird von den Kantonen ausbezahlt, sofern die Eltern es verlangen. Der Bund leistet einen Beitrag. Die Minderheit - Sie ersehen das auf der Fahne bei Artikel 61 Absatz 3bis - möchte die Lösung über die Prämie realisieren, während die Mehrheit die Verbilligung der Prämie vornehmen möchte. Das ist der Unterschied. In dem Punkt der Entlastung sind sich die Minderheit Brunner Christiane und die Mehrheit der Kommission in der Sache einig. Die Diskussion geht nun darum, wie die Entlastung erfolgen soll.

Eine andere Minderheit - Sie sehen sie auf der Fahne auf Seite 37 als Minderheit Beerli - möchte diese Prämienentlastung nicht einführen.

Die Mehrheit möchte die Prämie ab dem zweiten Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind vollständig erlassen. Ich lege Ihnen die Gründe dar. Verfügt eine Familie über ein tiefes Einkommen, fällt sie generell unter die Prämienlimite von 2 bis 8 Prozent des verfügbaren Einkommens. Wo es sich aber um mittlere Einkommen - wenn ich mich nicht täusche, ab etwa 75 000 Franken - handelt, dann sind Sie bei der obersten Grenze angelangt, nämlich bei 8 Prozent des verfügbaren Einkommens. Diese Einkommenshöhe bildet den Mittelstand, nicht die Reichen.

Die Kommissionsmehrheit möchte mit der Prämienverbilligung ab dem zweiten Kind und der hundertprozentigen Prämienverbilligung ab dem dritten Kind einen familienpolitischen Beitrag an die Mittelstandsfamilien leisten. Familien mit Kindern, auch wenn sie über mittlere Einkommen verfügen, sind durch Ausgaben verschiedenster Art ausserordentlich stark belastet. Es ist unser sozialpolitisches Ziel, diese Mittelstandsfamilien zu entlasten. Natürlich entlasten Sie auch reiche Familien: Selbst wenn sehr reiche Familien diese Prämienverbilligungen beantragen, werden sie ausgerichtet. Das mag als Fehler des Systems betrachtet werden; doch haben wir uns in der Kommission informieren lassen, dass die Zahl, die darunter fällt, sehr klein ist. Sehr reiche Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren sind die grosse Ausnahme. Dieser pauschale Weg ist einfacher, als individuell nach dem Einkommen zusätzlich nochmals abzustufen.

Sie sehen, zur Förderung der Mittelstandsfamilien haben wir einen kleinen Einbruch ins System in Kauf genommen, was als Makel betrachtet werden kann. Aber der Makel ist so klein, dass er die grossen Vorteile des Systems nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht umzustossen vermag.

Ich darf Sie bitten, folgende beiden Fragen zu beantworten. Die erste Frage lautet: Wollen Sie ab dem zweiten Kind 50 Prozent Prämienreduktion und ab dem dritten Kind 100 Prozent Prämienreduktion einführen? Die Mehrheit will es, die Minderheit Beerli will es nicht. Sodann haben wir die zweite Frage zu beantworten: Wie wollen wir diese Verbilligung sicherstellen? Wollen wir sie gemäss der Kommissionsmehrheit via Prämienverbilligung, oder wollen wir dies gemäss dem Antrag der Minderheit Brunner Christiane über die Prämien innerhalb der Krankenkasse selber tun? Über diese beiden Fragen haben wir zu entscheiden.