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Jost Marc · Nationalrat · 2024-02-27

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Wie kommt man auf die Idee, eine Evaluation zu bekämpfen? Es ist doch mehrheitlich der Fall, dass in so einem verletzlichen Bereich eine Untersuchung sinnvoll ist, in der Erkenntnisse gesammelt werden und dann auch Verbesserungen an die Hand genommen werden können. Im Normalfall ist das so. Bei den hier vorliegenden Vorstössen hingegen ist die Motivation der Urheberinnen eine andere.

Das Ergebnis der Evaluation liegt in den Hauptpunkten nämlich vor, bevor überhaupt damit begonnen wird. Der Nationalrat hat, wie erwähnt wurde, bereits vor einem Jahr beschlossen, dass diese Anpassungen nicht vorgenommen werden sollen. Lassen Sie mich das näher erläutern.

In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt. Das hat der Nationalrat vor einem Jahr im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Porchet 22.432, "Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache", bestätigt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau schriftlich darum ersucht und geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ärztin oder ein Arzt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der schwangeren Frau nachweisen. Die seit über zwanzig Jahren geltende Regelung hat unser Rat, wie erwähnt, erst kürzlich bestätigt und Liberalisierungsschritte abgelehnt.

Wieso bekämpfe ich die beiden Postulate? Die Postulate wollen auf einem Umweg erreichen, was der Nationalrat vor Kurzem verworfen hat. Mit den Postulaten wird nämlich verlangt, dass sich die Schweiz an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation orientiert. Die WHO empfiehlt unter anderem die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat vor einem Jahr festgehalten, dass der Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche weiterhin eine Straftat bleiben soll. Die Tatbestände wurden bewusst so gewählt, dass auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden kann. Zudem hat die Kommission für Rechtsfragen bestätigt, dass wir auch die Verpflichtung haben, das ungeborene Leben zu schützen. Es wurde also nicht gesagt, dass es zuerst eine Prüfung geben soll und wir darauf zurückkommen wollen, sondern der Rat beschloss die Ablehnung.

Ich sehe die Postulate genau deshalb kritisch, weil sie komplett ausser Acht lassen, dass bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht nur ein, sondern immer zwei Lebewesen direkt involviert sind, nämlich die Mutter und der Embryo. Es werden heute in der Schweiz schätzungsweise 10 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen. Das entspricht über 11[NB]000 Ungeborenen pro Jahr, deren Leben absichtlich beendet wird. Aus meiner Sicht muss es das Ziel sein, die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Der gesetzliche Rahmen bietet heute viele Möglichkeiten, und die Selbstbestimmung der Frau ist gewährleistet.

Für eine Abtreibung nach der zwölften Woche sind zum Beispiel das Geschlecht des Fötus oder eine leichte Behinderung heute keine valablen Gründe und sollen es auch in Zukunft nicht sein, das hat dieser Rat bestätigt. Sollte eine Evaluation der Fristenregelung durch den Bundesrat gemacht werden, müsste sie sich aus meiner Sicht nicht an den WHO-Richtlinien orientieren, sondern sie sollte stattdessen darlegen, mit welchen Massnahmen die Schwangerschaftsabbrüche in unserem Land reduziert werden können; denn beide Leben sind wichtig. Nehmen wir Verantwortung wahr, damit es nicht zu mehr Abtreibungen kommt!

Ich bitte Sie, die Postulate abzulehnen.