Würth Benedikt · Ständerat · 2024-02-28
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte nur zwei, drei Ergänzungen machen zu dem, was Kollege Michel ausgeführt hat. Er hat vor allem auch den Hinweis gemacht, dass die Lösung des Nationalrates angeblich breit getragen sei. Ich möchte Ihnen nochmals die Hintergründe dieser Vorlage in Erinnerung rufen.
Der Ursprung der Vorlage ist die Motion Hefti. Die Motion Hefti wollte ein vollgeprüftes Schweizer Patent. Das haben wir mit dieser Vorlage nun erreicht. Das ist ein Fortschritt, insbesondere für die KMU-Landschaft der Schweiz, für KMU, die nun vielleicht nicht nach München zum Europäischen Patentamt gehen, weil ihnen der Schweizer Schutz ausreicht.
Nun gab es in dieser Vorlage ein Stichwort, das viele aufgeschreckt hat. Dieses Stichwort heisst "Verbandsbeschwerderecht". Aufgrund dieser Situation hat man dann eine Lösung gefunden, indem man gesagt hat, dass Dritte Beschwerde führen können, dies aber auf bestimmte Beschwerdegründe eingegrenzt ist, die unter Artikel 1a, Artikel 1b und insbesondere Artikel 2 des Patentgesetzes zu finden sind. Dort geht es um den sogenannten Ordre public; das betrifft beispielsweise Gensequenzen oder den menschlichen Körper und seine Bestandteile usw., also Dinge, bei denen es wirklich um massgebliche öffentliche Interessen geht.
Darauf möchte ich Sie einfach sensibilisieren: Die Lösung des Nationalrates fügt hier bei dieser Bestimmung auch den Beschwerdegrund gemäss Artikel 1 des Patentgesetzes ein. Was steht in Artikel 1? Dort geht es um den Kern des Patentwesens. Dort geht es nämlich um die Frage, ob eine Erfindung effektiv einen Neuigkeitswert hat oder eben nicht. Das kann in einem Verfahren natürlich strittig sein. Wenn aber jegliche Dritte den Beschwerdegrund gemäss Artikel 1 des Patentgesetzes geltend machen können, dann führt das definitiv zu weit. Darum glaube ich - auch nach ein paar Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern -, dass diese Lösung bei Artikel 59c Absatz 2 kaum im Interesse der Wirtschaft sein kann.
Die Problematik der aufschiebenden Wirkung hat Kollege Michel ja bereits ausgeführt. Ich meine, dort müssen wir allenfalls in einer nächsten Runde die Dinge nochmals anschauen. Ich kann mir vorstellen, dass wir einen Kompromiss mit dem Nationalrat finden werden. Wie Kollege Michel es gesagt hat: Es ist immer eine Frage, auf welcher Seite des Tisches das Unternehmen sitzt. Die Lösung des Nationalrates ist für einen Erfinder potenziell gut, aber wenn man betroffen ist, bereits ein Patent hat und dem potenziellen Erfinder eben auch vorhält, dass er mit seiner angeblichen Erfindung gar keinen Neuigkeitswert bringt, dann sieht es wieder anders aus. Hier müssen wir also eine Interessenabwägung machen, und ich denke, in der nächsten Runde haben wir hier bei Absatz 5 vielleicht doch noch eine Möglichkeit, mit dem Nationalrat einen Kompromiss zu finden.
Für den Moment aber bitte ich Sie dringlich, hier an unserem Beschluss aus der ersten Runde festzuhalten.