Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-28
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-28
Wortprotokoll
Sie beraten heute über die Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik. Diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands löst[NB]den[NB]bisherigen Fonds für die innere Sicherheit ab. Ich möchte Ihnen die wichtigsten Punkte zu diesem Geschäft erläutern.
In Anbetracht der irregulären Migration sind funktionierende Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen von entscheidender Bedeutung. Wirksame Einreisekontrollen sind unabdingbar, um die uneingeschränkte Reisefreiheit im Schengen-Raum weiterhin zu gewährleisten. Die Freiheit, sich ohne Grenzkontrollen innerhalb eines gemeinsamen Raums zu bewegen, ist eine wichtige Errungenschaft der europäischen Zusammenarbeit. Die Bedeutung der uneingeschränkten Reisefreiheit ist für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft gross. Diesen Besitzstand gilt es zu wahren.
Die Schengen-Aussengrenzen umfassen rund 8000 Kilometer Landgrenzen und 43[NB]000 Kilometer Seegrenzen. Jeder Schengen-Staat ist für die Verwaltung seiner Aussengrenzen verantwortlich und trägt somit zur Sicherheit in Europa bei.
Auch ist klar, dass die Überwachung der Aussengrenzen die 27 Schengen-Staaten auf unterschiedliche Weise belastet. Als Binnenstaat hat die Schweiz nur die Flughäfen als Aussengrenze. Wir profitieren also von den Überwachungsmassnahmen anderer Staaten. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass alle Schengen-Staaten ihren [PAGE 54] Verpflichtungen zum Schutz der gemeinsamen Aussengrenzen nachkommen.
Die Kosten für die Grenzverwaltung wirken sich nicht auf alle Staaten gleich aus, sind doch einige Mitgliedstaaten gezwungen, überdurchschnittlich hohe finanzielle Mittel für die Sicherung ihrer Aussengrenzen aufzuwenden. Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, das BMVI, soll daher in erster Linie Schengen-Staaten unterstützen, die dauerhaft hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen müssen. Die Schweiz wird auch zukünftig finanzielle Mittel aus dem Fonds erhalten. Diese werden proportional zur Bedeutung unserer Grenzen berechnet.
Le fonds doit permettre d'accroître l'efficacité des contrôles afin d'améliorer la protection aux frontières extérieures et de réduire le nombre d'entrées irrégulières, tout en facilitant et accélérant les entrées légales.
Dans un contexte de pression migratoire persistante, la question de la solidarité et celle de la protection des frontières extérieures de l'espace Schengen sont capitales.
Wie Sie wissen, ist dieser Fonds an sich nichts Neues. Er ist das Nachfolgeinstrument des Fonds für innere Sicherheit, an dem sich die Schweiz ab 2018 beteiligte und der Ende 2020 auslief. Bereits unter diesem Fonds führten wir verschiedene Projekte durch. Im Vordergrund standen dabei die Erweiterung der Grenzkontrollinfrastruktur am Flughafen Zürich, die Implementierung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems und weiterer IT-Grossprojekte sowie die Entsendung von Verbindungsbeamten in Drittstaaten. Die Schweiz beteiligte sich mit insgesamt 134 Millionen Franken an diesem Fonds. Im Gegenzug erhielten wir Zuweisungen in der Höhe von 37 Millionen Franken für die Durchführung der Projekte.
Die Gesamtmittel für die Dauer des Fonds, also von 2021 bis 2027, betragen 6,2 Milliarden Euro. Als Grundlage für diese Berechnung, in die auch die Schweiz einbezogen wurde, dient der Schengen-Schlüssel, das heisst der Anteil des Bruttoinlandproduktes an der Gesamtsumme der Bruttoinlandprodukte aller teilnehmenden Staaten. Die Kosten der Beteiligung der Schweiz können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau und abschliessend beziffert werden. Nach heutigen Verhältnissen ist jedoch von einem Anteil von etwa 4,55 Prozent des Gesamtvolumens auszugehen. Dies entspricht 284 Millionen Euro.
Im Voranschlag 2024 sowie im Finanzplan 2025-2027 des Bundes werden aufgrund der prospektiven Schätzung und eines Spielraums insgesamt 300 Millionen Franken für diesen Fonds eingestellt. Die definitive finanzielle Beteiligung der Schweiz am Fonds wird aber gestützt auf die am 31.[NB]März 2026 verfügbaren Zahlen für das Bruttoinlandprodukt der Jahre 2020 bis 2024 berechnet. Aufgrund der verzögerten Beteiligung der Schweiz am Fonds fällt die erste Zahlung voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres an, dies dann aber rückwirkend bis 2021.
Aus Gründen der Transparenz möchte ich noch Folgendes anmerken: Angesichts der Migrationsbewegungen und von deren möglichen Folgen für die innere Sicherheit in Europa ist davon auszugehen, dass die Finanzausstattung des Fonds erhöht wird. Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 einen Vorschlag zur Erhöhung des mehrjährigen Finanzrahmens mit einer Zuweisung zusätzlicher Mittel vorgelegt. Eine Erhöhung der Finanzausstattung des Fonds würde eine Erhöhung der Beiträge aller Schengen-Staaten und somit auch der Schweiz zur Folge haben. Wegen des starken Schweizerfrankens und des bestehenden Spielraums bei der prospektiven Schätzung des Schweizer Beitrags sollte sich eine Erhöhung des Fonds gemäss aktueller Schätzung in Grenzen halten. Das Budget müsste - nach heutigem Stand - nur geringfügig angepasst werden.
Die Schweiz wird aus dem neuen Fonds voraussichtlich Zuweisungen in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken erhalten. Sollte sich das Fondsvolumen noch erhöhen, könnte die Schweiz entsprechend mit höheren Zuweisungen rechnen. Wir beabsichtigen, diese Mittel hauptsächlich für die folgenden Zwecke einzusetzen: für die Erweiterung der Grenzkontrollinfrastruktur am Flughafen Zürich, für die Implementierung neuer IT-Systeme zur Überwachung von Ein- und Ausreisen im Schengen-Raum, für die verstärkte Vernetzung bestehender IT-Systeme und den Betrieb des Schengener Informationssystems der zweiten Generation sowie für die Entsendung von Verbindungsbeamten in Drittstaaten.
Zum Vergleich: Italien, das mit seinen ausgedehnten südlichen Schengen-Aussengrenzen schwer mit irregulärer Migration zu kämpfen hat, erhält gut 315 Millionen Euro. Österreich, das auch nur an den Flughäfen Aussengrenzen hat, erhält rund 28 Millionen Euro und bezahlt rund 157 Millionen Euro. Das Verhältnis zwischen den Zuweisungen und den Beitragszahlungen aus dem Fonds beträgt somit für die Schweiz und Österreich 1 zu 6.
Une minorité de participants à la consultation a fait remarquer que les ressources du fonds pourraient être utilisées pour financer des pratiques contraires aux droits de l'homme et aux droits fondamentaux, comme l'a dit M. Schwander. Le Conseil fédéral attache une grande importance à la protection des droits fondamentaux. Afin de contribuer à un plus grand respect de ces droits aux frontières extérieures, la Suisse a, par exemple, envoyé deux experts au bureau des droits fondamentaux de Frontex.
Es obliegt jedem Schengen-Staat, die europäischen Normen zum Schutz der Grundrechte zu respektieren. Die Pflicht zur Achtung der Grundrechte und des Non-Refoulement-Prinzips ist übrigens ausdrücklich in Artikel 4 der EU-Verordnung, um die es hier geht, verankert. Zudem wird der rechtmässige Einsatz der Mittel aus dem europäischen Fonds generell durch unabhängige Kontrollbehörden überprüft. In der Schweiz ist dies die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Bei der Umsetzung des Fonds müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission jährliche Leistungsbilanzen einreichen, die Informationen zur Einhaltung der Grundrechte enthalten. Zur Verhinderung des Missbrauchs von EU-Geldern wurde das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, dem auch hier eine wichtige Rolle zukommt, geschaffen. Die Schweiz wird sich aktiv dafür einsetzen, dass bei der Ausarbeitung von Massnahmen im Rahmen des Fonds die Grundrechte voll und ganz gewahrt werden. Die Ergebnisse der Halbzeit- und der Ex-post-Evaluierung des BMVI-Fonds werden auf der Website des SEM veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Diese Evaluierungen werden unter anderem Aussagen zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und zur Beachtung der Grundrechte beinhalten.
Abschliessend möchte ich noch einen Punkt erwähnen. Bekanntlich ist zur Durchführung der Schengen-Weiterentwicklung der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, müssen die notwendigen Regeln für ihre Beteiligung am Fonds in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Der Bundesrat hat diese Zusatzvereinbarung am 23.[NB]August 2023 genehmigt und am 28.[NB]November 2023 unterzeichnet. Sie enthält insbesondere Bestimmungen über die Berechnungsmethode für die finanzielle Beteiligung sowie über den Beginn der Beitragszahlungen.
Wie Sie wissen, haben wir bereits im Rahmen unserer Beteiligung am Vorgängerfonds ein ähnliches Abkommen abgeschlossen. Das Parlament hat dieses im Jahr 2018 verabschiedet. Heute gilt es auch, das vorliegende Abkommen zu genehmigen.
Le Conseil fédéral est conscient du fait que le projet prévoit une participation financière considérable de la Suisse. Toutefois, en raison de notre situation géographique, nous avons tout intérêt à ce que les contrôles aux frontières extérieures de l'espace Schengen soient efficaces.
Es ist daher auch wichtig, dass wir uns gegenüber den stark belasteten Staaten an den Schengen-Aussengrenzen solidarisch zeigen und damit zur Aufrechterhaltung und zur Verbesserung der Sicherheit im gemeinsamen Schengen-Raum beitragen.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und es anzunehmen.