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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-02-28

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht verwundern, dass sich die SVP-Fraktion auch diesmal der Mehrheit Ihrer Kommission anschliesst. Am 12.[NB]Juni letzten Jahres hat ja dieser Rat mit 98 zu 93 Stimmen knapp und eher zufällig noch das Stimmrechtsalter 16 unterstützt. Wir hoffen aber, dass sich dies nun ändert. Inzwischen fanden ja die eidgenössischen Wahlen statt. Mit einer Versenkung dieser Vorlage würde dieses Gremium die Diskrepanz zwischen dem mutmasslichen Volkswillen und unserem Rat, der Volksvertretung, beseitigen.

Das Stimmrechtsalter 16 kennt in der Schweiz bekanntlich nur der Kanton Glarus. Das geht zurück auf einen Spontanantrag an der Landsgemeinde im Jahr 2007. Wo immer der Forderung nach politischer Partizipation der Minderjährigen im Rahmen einer Volksabstimmung an der Urne eine vertiefte Diskussion vorausgegangen ist, wurde sie von der Bevölkerung regelmässig wuchtig verworfen, zuletzt in den beiden grössten Kantonen der Schweiz, in Zürich und in Bern, je mit zwei Dritteln Nein-Stimmen. In den Kantonen ist eine Senkung des Stimmrechtsalters bis anhin also nicht mehrheitsfähig.

Zur Beantwortung der Frage, ob das Anliegen auf Bundesebene beim Volk auf Wohlwollen stossen würde, verweist Sie auch die SVP-Fraktion auf den Weg via Volksinitiative. Dann dürfte die Frage abschliessend beurteilt sein. Aber von offizieller Seite her haben wir keinen Grund, dieses Anliegen zu forcieren. Die Vernehmlassungen und der Volkswille sind hier eindeutig. Darauf haben schon die beiden Kommissionssprecher hingewiesen. [PAGE 106]

Bis zu ihrer Mündigkeit haben Menschen nicht alle Rechte und Pflichten, und wir Gesetzgeber schützen die Jungen vor Versuchungen aller Art. Wir haben beispielsweise in diesem Rat vor einigen Jahren einmal für Minderjährige den Besuch im Solarium verboten oder die Werbung für Tabakprodukte. In beiden Fällen müssen gemäss der Mehrheit dieses Rates die 16- und 17-Jährigen vor sich selbst geschützt werden. Nicht zuletzt schrieb der Bundesrat dem Stimmbürger zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" ins Abstimmungsbüchlein: "Kinder und Jugendliche sind besonders leicht beeinflussbar."

Warum ist man nicht konsequent und kreiert das Stimmrechtsalter 0 oder das Stimmrechtsalter Einschulung oder das Stimmrechtsalter 14? Weil man eben davon ausgeht, dass Menschen eine kognitive und soziale Entwicklung durchlaufen. Aus diesem Grund hat man private Rechtsgeschäfte von grosser Tragweite wie Bürgschaft, Heirat, Grundstückserwerb und vieles andere an die zivilrechtliche Mündigkeit geknüpft und sich vor 25 Jahren auf das Alter 18 geeinigt. Zudem ist es ja nicht so, dass man einer Gruppe das Stimmrecht einfach vorenthält, sondern die jungen Leute kriegen es halt einfach später, nämlich mit 18.

Die SVP-Fraktion stimmt dem Antrag der Mehrheit der SPK zu und lehnt das Stimmrechtsalter 16 ab.