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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-29

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, hier bei der Mehrheit zu bleiben und kein solches Ziel festzulegen, und das ganz einfach, weil die Mehrheit auch die ganze Gesetzesvorlage nicht auf die Erreichung eines solchen Ziels ausgerichtet hat. Unter dem Gesichtspunkt der Konsistenz macht das Ziel hier also einfach keinen Sinn. Wir rechnen damit, dass Sie das Gesetz - Sie sind jetzt in der Differenzbereinigung - mit dieser Debatte abschliessen und es am Ende der Session in die Schlussabstimmung bringen können. Von daher hätten wir hier einfach eine Inkonsistenz. Wir gehen davon aus, dass mit den heutigen Massnahmen etwa zwei Drittel des CO2-Ausstosses reduziert werden können, eventuell knapp, je nachdem, wie die Schlussbereinigung ausfällt. Mit dem Ziel hätten wir hier einfach eine fehlende Übereinstimmung, was nicht ganz ehrlich wäre.

Ich verstehe absolut, dass man möglichst viel im Inland machen will. Aber ökonomisch macht es schon Sinn, dass man zuerst die sogenannt tiefhängenden Früchte erntet, auch im Ausland, dort, wo es sie noch gibt bzw. wo es sie im Inland nicht mehr gibt. Es macht Sinn, dass man dort CO2 reduziert, wo das noch relativ günstig ist, und so Kompensationen macht. Ich rechne damit, dass wir das CO2, das wir in der Schweiz wegen fehlender direkter Zielsetzung nicht kompensieren, irgendwann - in zehn, zwanzig Jahren oder in den nächsten Perioden - gemäss KIG kompensieren müssen. Dann sollten die Preise aufgrund des technologischen Fortschritts hier auch sinken.

Von daher kann es ökonomisch Sinn machen, momentan im Ausland etwas mehr zu tun. Wir haben mittlerweile mit elf Ländern auch entsprechende Verträge, die noch mit Projekten gefüllt werden müssen. Natürlich wird zum Teil auch [PAGE 62] bestritten, dass das Sinn macht. Dort, wo diese Kompensationen sichergestellt werden, wo diese CO2-Reduktionsprojekte stattfinden, macht es aus Sicht der CO2-Bilanz aber natürlich gleichermassen Sinn - unter Umständen einfach für weniger Geld.

Das ist eigentlich das Modell, das wir hier klären müssen. Wir sind uns aber natürlich bewusst, dass mit dem auch im Gesetz eingefügten Kompensationsartikel der Bund dann gefordert ist, die nicht erreichten Ziele mit Kompensationen auszugleichen. Das hat auch mit Kostenfolgen zu tun. Im Jahr 2028 müssen wir dann damit kommen. Es wird eine auch nicht ganz einfache Debatte geben, wenn es darum gehen wird, diese Kompensationen und auch die dafür nötigen Finanzen zu kriegen. Aber das haben wir im Gesetz in Artikel 4 Absatz 5 so festgelegt.

Heute bitte ich Sie, der Konsistenz halber der Mehrheit zu folgen.