Sauter Regine · Nationalrat · 2024-02-29
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute, einmal mehr, muss man sagen, über die Revision des Tabakproduktegesetzes, mit der die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" umgesetzt werden soll. Ich spreche, wie es der Präsident gesagt hat, sowohl gleich zum Eintreten als auch anschliessend zur Detailberatung respektive zu den vorliegenden Minderheitsanträgen.
Um es vorwegzunehmen: Für die FDP-Liberale Fraktion ist es unbestritten, dass die Volksinitiative umzusetzen ist. Aus unserer Sicht hat sich diese Umsetzung aber eng am Wortlaut der Initiative und an der Absicht der Initianten auszurichten.
Die Initiative verlangt wörtlich - und da bitte ich Sie jetzt schon, mal hinzuhören -, dass der Bundesrat jede Art von Werbung für Tabakprodukte verbietet, "die Kinder und Jugendliche erreicht". Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche also nicht erreichen. Dafür hat der Gesetzgeber - also wir, das Parlament - zu schauen. Auf diesen Punkt hat sich das Gesetz somit aber auch zu beschränken. Ich möchte hier meinen Vorrednerinnen widersprechen, die gesagt haben, dass die Initiative ein umfassendes Werbeverbot verlange. Wenn Sie den Text der Initiative wirklich lesen, sehen Sie, dass das nicht der Fall ist.
Die Vorlage des Bundesrates geht indessen erheblich über das berechtigte und von der Initiative geforderte Anliegen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen hinaus. Ebenso würden die zusätzlichen Auflagen, wie sie gewisse Kreise und auch die Minderheit der Kommission nun fordern, de facto zu einem vollständigen Werbeverbot führen. Das sieht die Initiative nicht vor. Es ist nicht verhältnismässig und auch nicht nötig. Auch Ansinnen einer Kommissionsminderheit, die nun ebenfalls noch in dieses Gesetz verpackt werden sollen, wie z.[NB]B. die Vorschrift für Tabakhersteller, neutrale Verpackungen zu verwenden, oder das Verbot von Zigarettenfiltern, stehen in keinem Zusammenhang mit der Volksinitiative.
Ich erinnere Sie an die Debatten, die die meisten von uns vor rund zwei Jahren auf diversen Podien zu dieser Initiative geführt haben. Wir konnten den Befürwortern recht geben und tun das heute noch, dass der Jugendschutz besser umgesetzt werden muss, dass es nicht geht, Kinder und Jugendliche über Werbung zum Rauchen zu animieren. Hingegen lehnten wir die Initiative ab, weil wir voraussahen und befürchteten, dass es den Initianten letztlich um ein vollständiges Werbeverbot geht. Vonseiten der Befürworter wurde, auch auf diesen Podien, indessen immer beteuert, dass ein vollständiges Werbeverbot nicht Ziel der Initiative sei, dass sie vielmehr zu deren verhältnismässiger Umsetzung Hand bieten würden. Daran erinnern wir Sie heute, und daran messen wir Sie dann auch in Ihrer politischen Handlung.
Der Wortlaut der Initiative sieht denn auch, wie gesagt, kein absolutes Werbeverbot vor. Entscheidend ist für uns somit die Vorgabe, dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden sollen. Dieser Punkt wird mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Mehrheit Ihrer Kommission erfüllt.
Unser Credo bei der Ausgestaltung von Gesetzen im Allgemeinen, aber auch bezüglich dieses Gesetzes im Speziellen, lautet: so liberal wie möglich, so restriktiv wie nötig. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse sind legale Produkte. Sie können sie überall, an jedem Kiosk kaufen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Also muss auch das Recht bestehen, sie zu bewerben, und zwar bei den Zielgruppen, die sie legal erwerben dürfen - eben bei den Erwachsenen. Dazu gehören Kinder und Jugendliche natürlich nicht, und deshalb sind die Bestimmungen zum Kindesschutz dort sinnvoll und auch einzuhalten.
Die Initiative ist deshalb mit dem klaren Fokus auf den Jugendschutz, aber auch unter Berücksichtigung der Grundrechte Dritter - dazu gehört z.[NB]B. die Werbe- und Verlagsbranche, dazu gehören Eventveranstalter, dazu gehört aber auch die Tabakbranche - und somit verhältnismässig umzusetzen. Ein vollständiges Werbeverbot in Presseerzeugnissen, die sich an eine erwachsene Leserschaft richten, wäre beispielsweise nicht verhältnismässig.
Auch in Bezug auf das Sponsoring von Festivals sind Lösungen möglich, die den Jugendschutz gewährleisten. Als Beispiel können After-Show-Partys an Festivals genannt werden, die eine Eintrittskontrolle vorsehen. Personen unter 18 werden dort nicht eingelassen. Weshalb soll bei solchen Veranstaltungen, wo der Jugendschutz gewährleistet ist, die Werbung also untersagt sein? Das leuchtet nicht ein.
Im Übrigen, und dazu muss ich mich jetzt schon nochmals an die linke Seite wenden: Wenn Sie der Meinung sind - das höre ich aus Ihren Voten heraus -, das Rauchen gehöre generell untersagt, und diese Meinung kann man haben, dann sollten Sie ein entsprechendes Verkaufsverbot für Tabakprodukte fordern. Das wäre dann ehrlicher.
Zusammenfassend: Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage und gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit Glarner. Dieser bringt nichts. Er ist nicht nötig. Wir müssen dieses Geschäft nicht noch einmal zurückweisen. Wenn Sie überall der Mehrheit folgen, dann haben wir eine Lösung, die absolut verhältnismässig ist und auch, wie gesagt, den Willen der Initiative umsetzt. In der Detailberatung unterstützen wir immer die Mehrheit, ausser bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b, wo wir die Minderheit Glarner unterstützen.