Burkart Thierry · Ständerat · 2024-02-29
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, noch zwei, drei ergänzende Gedanken anzubringen, auch unter Erwähnung [PAGE 71] meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident der Astag, das ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband.
Diese Bestimmung hat ja eine Geschichte: vom bundesrätlichen Entwurf über eine Verbesserung im Nationalrat bis fast zur Perfektion im Antrag der Mehrheit der ständerätlichen KVF, über den wir heute abstimmen können. Vorab ist zum Entwurf des Bundesrates zu sagen, dass das Parlament eigentlich bereits eine grundsätzliche Position bezogen hat. Ich verweise namentlich auf die Motion 19.4381 der KVF-S, die im März 2021 vom Ständerat angenommen wurde. Darin geht es um Folgendes: Die Befreiung von der LSVA wurde bisher nur für Wasserstoff- und Elektro-LKW ausgesprochen. Seitens des Parlamentes wurde festgehalten, dass neu alle fossilfrei angetriebenen Fahrzeuge von einem LSVA-Rabatt profitieren sollen. Insofern widerspricht die Position des Bundesrates eigentlich dem Willen des Parlamentes. Wir müssen uns hier einfach die Frage stellen, ob wir unsere Position innerhalb von wenigen Jahren - es war ein Beschluss vom März 2021 - wieder ändern wollen.
Weshalb hat das Parlament das damals beschlossen? Es wurde gesagt, mit einer Weiterführung der LSVA-Befreiung nur für Elektro- und Wasserstoff-LKW werde der Grundsatz der Technologieneutralität verletzt - eigentlich ein hehrer Grundsatz, den wir hier immer hochhalten. Dann wurde festgehalten, dass alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gleich behandelt werden müssen. Nur so kann ein fairer Wettbewerb mit gleichen Chancen für alle Antriebsformen möglich gemacht werden. Zudem ist für die Durchsetzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben am Markt der Kaufpreis sehr viel entscheidender als ein Rabatt auf LSVA-Tarifen. Das heisst, die Förderung von alternativen Antriebsformen kann mit der LSVA-Rabattierung zwar durchaus unterstützt werden, aber es gilt: Die Anschaffungspreise für Fahrzeuge mit alternativen Treibstoffen oder alternativen Antrieben sind eigentlich das, was für die Unternehmungen tatsächlich schwierig ist.
Bei der Position des Nationalrates wurde diesen Aspekten Rechnung getragen. Die Neuformulierung des Nationalrates hat den Vorteil, dass sie technologieneutral ist und statt einer vollständigen Befreiung Rabatte vorsieht. Der erste Satz ist gleichlautend wie die Lösung unserer vorberatenden Kommission. Der zweite Satz der nationalrätlichen Lösung würde aber dazu führen, dass für exakt gleiche Fahrzeuge zum gleichen Zeitpunkt eine unterschiedlich hohe LSVA bezahlt werden müsste. Beispielsweise würde ein E-LKW, der noch 2030 in Verkehr gesetzt wird, bis 2037 von Rabatten profitieren, während dasselbe Fahrzeug - typengleich, mit identischen Emissionswerten - 2031 gemäss Verkehrsgesetz sofort voll besteuert würde. Damit würde man auch einen Bruch mit dem bisher eigentlich bewährten und bekannten LSVA-System mit den Abklassierungen vornehmen. Heute ist klar: Zum Zeitpunkt X gibt es eine Abklassierung; alle Fahrzeuge mit identischen Emissionswerten, die eben typengleich sind, fallen dann unter diese Abklassierung.
Nun, die ständerätliche KVF hat eine bessere Variante vorgesehen. Sie lehnt sich eben an das aktuelle System der Abklassierung der LSVA an und tut dies auch aus Überlegungen der Investitionssicherheit. Es ist eine zeitliche Limitierung vorgesehen, die für alle Fahrzeuge gleich ist. Diese Variante wird nicht nur seitens der Branche unterstützt, auch die Lobby des öffentlichen Verkehrs unterstützt die Variante der vorberatenden KVF, namentlich der VöV, namentlich auch die Litra.
Ich möchte dem Vorredner und Kommissionspräsidenten in einem Punkt nicht widersprechen, diesen Punkt aber mindestens relativieren. Ja, eine Rabattierung der LSVA hat natürlich Kostenfolgen, das ist keine Frage. Allerdings muss man sehen, dass die alternativen Antriebsformen zurzeit noch in einer sehr kleinen Anzahl vorhanden sind. Auch bis ins Jahr 2030 wird es noch nicht den ganz grossen Schub geben. Die Technologie ist noch nicht so weit, der Markt ist noch nicht so weit, und die Preise sind zurzeit noch sehr, sehr hoch. Aber nur eine Rabattierung ist sicher günstiger als eine Befreiung, so wie es der Bundesrat vorsieht. Dann ist es eine Frage der Abklassierung. Ob man sie so vornimmt, wie der Nationalrat oder eben die vorberatende Kommission sie vorsieht, dürfte wahrscheinlich keine grosse Kostendifferenz zur Folge haben.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und damit diesem bewährten System auch Rechnung zu tragen.