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Hess Lorenz · Nationalrat · 2024-02-29

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29

Wortprotokoll

Nach allem Gehörten liegt mir schon noch daran, etwas klarzustellen. Die Mehrheit stellt weder die schädlichen Auswirkungen des Rauchens infrage, noch stellt sie den Jugendschutz infrage.[NB]Ich glaube, wir müssen vorsichtig sein mit Vorwürfen der Missachtung des Volkswillens oder der Missachtung des Jugendschutzes. Es geht bei den Anträgen der Mehrheit nicht darum, die Initiative aufzuweichen, sondern darum, sie umzusetzen. Sie heisst "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung". Das heisst, die Mehrheit möchte die Werbung strikte regeln und nicht das Sponsoring oder den Vertrieb. Die Mehrheit hat unter anderem in zwei Bestimmungen auch eine Verschärfung eingefügt, wie Sie gesehen haben, nämlich in Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b und in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e; so viel zum Vorwurf, alles aufweichen zu wollen. Das scheint mir noch wichtig zu sein.

Noch kurz zur Verfassungsmässigkeit: Ja, das kann man diskutieren. Die Frage ist einfach, ob ein Verfassungsartikel und damit eine gesetzliche Vorlage - wie jetzt hier - erst dann umgesetzt ist, wenn es 100 Prozent Sicherheit gibt. 100 Prozent werden wir aber mit keiner Regelung jemals erreichen. Aus diesem Gedanken heraus entstand auch der Antrag der Mehrheit bezüglich der Presseerzeugnisse. Wenn wir uns bei der Bestimmung zu den Presseerzeugnissen die Version Bundesrat und Ständerat anschauen, dann sehen wir: Dort gibt es eine ähnliche Formulierung. Es heisst dort bezüglich der Presseerzeugnisse, Werbung sei verboten, ausser in Presseerzeugnissen, die hauptsächlich für den ausländischen Markt bestimmt sind. Also nimmt man da auch in Kauf, dass man nicht 100 Prozent der Presseerzeugnisse erfasst. Nur habe ich da noch nie gehört, dass diese Formulierung nicht verfassungsmässig sei.

Noch etwas zum Sponsoring: Ganz am Anfang hat Kollegin Gysi gesagt, auch ein neutrales Zelt, das auf einem Messe- oder Festivalgelände aufgestellt sei, sei eigentlich Werbung, weil dann Jugendliche eventuell wüssten, was in diesem Zelt ist. Es ist schon eine sehr, sehr breite Auslegung von Werbung, wenn ein Zelt ohne Brands auch schon eine Verführungswirkung auf die Jugend haben soll. Wir sollten einfach versuchen, sachlich zu bleiben. Und wie gesagt, für das Sponsoring, das jetzt mehrfach erwähnt wurde, gelten, das haben wir eingefügt, die Werbebestimmungen nach Artikel 18: keine für Jugendliche ersichtliche oder zugängliche Werbung. So viel zum Thema Sponsoring.

Ganz zum Schluss vielleicht noch zum hier mehrfach erwähnten Beispiel der guten alten "Schweizer Illustrierten": Ich lese selten solche Zeitschriften, aber dank meiner Mutter, die mit 98 Jahren die "Schweizer Illustrierte" sammelt, um sicherzugehen, keinen Artikel zu verpassen, habe ich mir mal so einen Stapel angesehen - und habe keine Zigarettenwerbung entdeckt. Das kann Zufall sein. Ich möchte damit aber einfach sagen, dass wir hier, trotz aller Emotionen, ein bisschen mit Vernunft und sachlich diskutieren sollten.

Zu guter Letzt: Die Artikel, über die wir befinden, sollten sich alle daran messen lassen, ob sie direkt dem Schutz der Jugendlichen vor Werbung dienen oder ob sie nicht Ausdruck davon sind, dass man noch zusätzlich etwas anderes regeln will. Daran müssen sich diese Artikel messen lassen. Kollegin Gysi hat in ihrem Votum zu Beginn der Debatte gesagt, [PAGE 144] man wolle ein umfassendes Werbeverbot. Wenn man das so sagt, und das hat sie so gesagt, dann ist es etwas anderes. Nur wäre es besser gewesen, in der Initiative ein umfassendes Werbeverbot zu verlangen, anstatt es jetzt zu tun.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen noch einmal, der Mehrheit zuzustimmen.