Engler Stefan · Ständerat · 2024-02-29
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich möchte diese Gelegenheit gerne für einige generelle Überlegungen zur Naturgefahrenvorsorge in der Schweiz nutzen. Der Umgang mit besonderen [PAGE 75] Risikosituationen wird nämlich zunehmend zu einer besonderen Herausforderung: politisch, gesellschaftlich, technologisch, aber auch rechtlich. In der Schweiz leben rund 25 Prozent der Bevölkerung - vor allem natürlich die Bevölkerung im Berggebiet - in potenziellen Gefährdungsgebieten. Durch Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und Sturzprozesse sind Siedlungen, Existenzen und Verkehrsträger bedroht. Trotz umfangreicher Investitionen in Schutzmassnahmen lassen sich Naturereignisse nie vollständig vermeiden. Es ist die Natur, die den Takt angibt.
Was uns aktuell zunehmend Sorge bereiten muss, ist ein neueres Phänomen, nämlich dasjenige einer Vielzahl von Risiken, die eine Kettenreaktion zur Folge haben. Ein solcher Dominoeffekt entsteht dort, wo ein Naturereignis ein nächstes auslöst. Mit dem auftauenden Permafrost und schmelzenden Gletschern verlieren Bergflanken an Stabilität. Zusammen mit intensiveren Niederschlägen kann dies Rutschungen, Murgänge oder Felsstürze begünstigen. Stürzt das Lockermaterial dann zufälligerweise in einen darunterliegenden See, wie sie schmelzende Gletscher häufig hinterlassen, können Flutwellen oder Murgänge bis in die besiedelten Tallagen vorstossen. Bondo, Brienz/Brinzauls - mein Heimatort in Graubünden -, Schwanden, Wattenwil im bernischen Gürbetal und der Spitze Stein in Kandersteg sind[NB]Beispiele[NB]für[NB]Orte[NB]mit solchen Risiken und solchen Risikosituationen.
Die früher übliche technische Gefahrenabwehr ist schon länger durch das integrale risikobasierte Risikomanagement abgelöst worden. Ein solches erfasst, bewertet und steuert Risiken, begleitet von einem aktiven Risikodialog, auch mit der Bevölkerung, als Ausdruck öffentlicher Risikovorsorge. Die uns jetzt unterbreitete Gesetzesvorlage knüpft daran an und ergänzt, ohne die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden infrage zu stellen, risikobasiert den Massnahmenfächer. Es stellt dem geltenden Wasserbaugesetz ein sehr gutes Zeugnis aus, dass es für über dreissig Jahre eine taugliche Grundlage dafür war, Hochwasserschutzsituationen in unserem Land zu begegnen. Beide Erlasse, die jetzt revidiert werden sollen, also das Wasserbaugesetz und das Waldgesetz, nehmen Erfahrungen und Entwicklungen aus der Bewältigung von konkreten Ereignissen auf.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei den Naturgefahren das Zusammenspiel aller drei Staatsebenen - Gemeinde, Kanton und Bund - und die gegenseitige Unterstützung entscheidend sind und sich im Einzelfall auch ausgezeichnet bewähren. Ich konnte gestern noch mit dem Präsidenten unserer Gemeinde Albula Alvra darüber sprechen. Er äusserte grosse Komplimente auch an die Vertreter des Bundes, eine kleine Abteilung im BAFU, die sich mit der Naturgefahrenvorsorge befasst und eine äusserst wertvolle Unterstützung in der Bewältigung solcher ausserordentlicher Risikosituationen darstellt. Sie können das gerne als Kompliment mitnehmen für diese Abteilung im BAFU, die sich in der ganzen Schweiz mit ähnlichen Themen befasst.
Ich glaube, der Mehrwert einer Verbundaufgabe - und die Naturgefahrenprävention ist eine solche Verbundaufgabe - kann realisiert werden, wenn man kantonsübergreifend voneinander lernen kann, wenn Best Practice Standard[NB]wird,[NB]wenn[NB]das[NB]Fachwissen, erprobte Verfahren und Technologien, aber auch Forschungsergebnisse und private Innovationen durch private Ingenieurbüros, zusammenfliessen, koordiniert und je nach Risikosituation dann auch angewandt werden.
Als Verbundaufgabe überzeugt mich der Bereich der Naturgefahrenprävention am meisten, weil in diesem Bereich jede Staatsebene ihre Rolle hat. Für die Gemeinde ist das die Organisation eines Führungsstabes, was anspruchsvoll genug ist und auch viele schlaflose Nächte für die Verantwortlichen bedeutet. Die kantonalen Behörden unterstützen die Gemeinden, so gut sie das können, mit viel Fachwissen, mit viel Know-how.
Verschiedene Massnahmen, die jetzt das revidierte Wasserbaugesetz und das Waldgesetz neu als beitragsberechtigt vorsehen oder die jetzt jedenfalls neu im Gesetz stehen, sind Ausdruck solcher Lehren aus komplexen Ereignissen, wie sie in Bondo oder in Brienz/Brinzauls eingetroffen sind. Dazu gehören die Erneuerung und der Unterhalt grosser Schutzwerke, der Bau grosser Schutzwerke - auch solcher zur Tiefenentwässerung -, die Nutzung modernster Technologien und Möglichkeiten zur Frühwarnung, aber auch die Modellierung von Szenarien, mit denen das schlimmstmögliche Ereignis abgebildet werden kann und aus denen auch entsprechende Massnahmen abgeleitet werden können. Zuletzt gibt es auch die Möglichkeit, das ist der schlimmste Fall, Menschen und ihr Hab und Gut umzusiedeln, wenn die Gefahr an einem Ort so bedrohlich ist, dass es nicht verantwortbar ist, dass die Menschen noch länger dort verbleiben.
Ich möchte schliessen. Ich finde die Revision zeitgemäss, ich finde die Arbeit, die von den verantwortlichen Behörden gemacht wird, hervorragend, und ich möchte Sie natürlich auch bitten, auf die Revision einzutreten.