Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-02-29
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29
Wortprotokoll
Gerne berichte ich Ihnen über die Beratung der UREK-N zum vorliegenden Geschäft. Sie hat dieses am 6.[NB]November 2023 vorberaten. Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Botschaft zur Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu unterbreiten, welche die Bestimmungen über die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung so anpasst, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare bei der Erfüllung einer kantonalen oder kommunalen Aufgabe in Erwägung gezogen und nach erfolgter Interessenabwägung bei ausgewiesenem öffentlichem Interesse auch bewilligt werden kann. Die Inventare sollen zudem auf Begehren einer Planungsbehörde überprüft werden können.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 17.[NB]März 2023 Annahme der Motion. Der Ständerat hat der Motion am 6.[NB]Juni 2023 ohne Diskussion zugestimmt.
Die Mehrheit der UREK-N sieht bei der Anwendung des Isos einen Handlungsbedarf. Es geht ihr nicht darum, den Bestand dieser Bundesinventare und damit auch des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung infrage zu stellen. Vielmehr geht es der Mehrheit um den Umgang mit dem Isos in den konkreten Verfahren. Sie will das Isos auch bei gegenüberstehenden kantonalen und kommunalen Interessen wieder dahin zurückführen, wo es eigentlich hingehört, und es wieder zu einem von mehreren bei der Interessenabwägung zu berücksichtigenden Instrumenten machen. Die Praxis zeigt, dass die Kantone und Gemeinden heute - nicht zuletzt aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung - bei bloss kantonalen oder kommunalen anderen Interessen die Bundesinventare dergestalt zu berücksichtigen haben, dass sie von der Pflicht zur ungeschmälerten Erhaltung der im Inventar verzeichneten Objekte nicht oder mindestens kaum abweichen können.
In der Kommission wurde etwa das Beispiel der Strassenumfahrung Klus im Kanton Solothurn breit diskutiert, wo die zwingende Berücksichtigung des Isos nach einer sechzigjährigen Lösungssuche zu einem Scherbenhaufen geführt hat. Auch im Kanton Graubünden ist etwa im Val Müstair damit zu rechnen, dass sich weiterhin Blechlawinen durch den Ortskern von Santa Maria wälzen werden, weil die zwingende Berücksichtigung des Isos die Umfahrungslösungen verunmöglicht.
Nicht zuletzt der viel besprochene Bundesgerichtsentscheid Rüthi aus dem Jahr 2009 hat aus Sicht der Kommissionsmehrheit diese unerwünschte Wirkung des Isos beschleunigt. Das Bundesgericht stellte damals das Isos auf die Stufe von Sachplänen und Konzepten im Sinne von Artikel 13 RPG. Mit der vorliegenden Motion soll das Isos, wie bereits erwähnt, wieder zu einer sehr wichtigen, aber eben neben und nicht über anderen Elementen der Interessenabwägung stehenden Planungsgrundlage werden.
Die Minderheit der Kommission teilt die Ansicht nicht, dass die Entwicklung der Rechtsprechung zum Isos in die falsche Richtung geht. Der Bundesgerichtsentscheid Rüthi habe im Gegenteil mehr Klarheit gebracht, und die Umsetzung dieser Motion würde zu erhöhter Rechtsunsicherheit führen. Für die Mehrheit der UREK-N ist jedoch das heutige Recht zum Ortsbildschutz zu kompliziert, und die Kantone und Gemeinden sind bei der Interessenabwägung im konkreten Fall zu stark eingeschränkt.
Die Mehrheit bittet Sie deshalb in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat, der Motion zuzustimmen.