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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2024-02-29

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Wir befinden über drei verschiedene Fragen:

1.[NB]Wer soll ans EPD angeschlossen werden?

2.[NB]Wofür soll das Geld gebraucht werden?

3.[NB]Wem wird das Geld am Schluss ausbezahlt?

Ich komme zur Beantwortung der ersten Frage: Eine starke Minderheit mit 11 Stimmen beantragt, dass die Leistungserbringer angeschlossen sein sollen, und zwar mit einer Übergangsfrist von drei Jahren. Jedoch sollen alle Leistungserbringer, die älter als 60 Jahre sind, ausgeschlossen werden. Damit will man verhindern, dass Personen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, mit der Berufstätigkeit aufhören, weil sie neue Investitionen in das EPD tätigen müssten. Wie wir gehört haben, wird diese knappe Minderheit wahrscheinlich zu einer Mehrheit. Die Mehrheit in der Kommission hat aber daran festgehalten, sich dem Ständerat anzuschliessen, und will das Thema erst in einer nächsten Revision regeln.

Ich komme zur zweiten Frage: Wofür sollen diese 30 Millionen Schweizerfranken verwendet werden? Die Mehrheit ist der Meinung, dass es entscheidend ist, dass das Patientendossier auch einen Nutzen aufweist, wenn man es schon eröffnet. Es soll deshalb nicht nur für die Eröffnung Geld bezahlt werden, sondern auch dafür, dass möglichst viele Daten auf dem Patientendossier vorhanden sind. Die Daten erhält man, wenn eben die Leistungserbringer - also Ärztinnen, Apotheker, Spitäler usw. - ans EPD angeschlossen sind. Deshalb beantragt die Mehrheit, dass nicht nur das Eröffnen eines Dossiers vergütet wird, sondern auch der Anschluss der Leistungserbringer. So wird sichergestellt, dass diejenigen, die ein Dossier eröffnet haben, auch einen Nutzen haben, wenn sie das Dossier brauchen.

Die dritte Frage ist, an wen diese 30 Millionen Franken ausbezahlt werden sollen. Hier möchte die Mehrheit Ihrer Kommission, dass es keine Diskriminierung zwischen den Stammgemeinschaften gibt. Das heisst, wenn ein Kanton beschliesst, die Eröffnung zu unterstützen, dann muss er das bei allen Stammgemeinschaften tun, wenn er die Zusatzfinanzierung des Bundes erhalten will. Ein Kanton kann natürlich wie in der Vergangenheit sagen, er unterstütze nur die eine oder die andere Stammgemeinschaft, dann gibt es aber keine Bundesgelder. Die Mehrheit Ihrer Kommission will, dass es nur dann Bundesgelder gibt, wenn die Kantone keine Stammgemeinschaften diskriminieren. Dieser Entscheid wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefällt. Der Entscheid bezüglich der Incentivierung der Eröffnung der Dossiers fiel mit 15 zu 10 Stimmen.