Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04
Wortprotokoll
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 18.[NB]Dezember 2023 den Begriff der "Kontrolle über ein Luftfahrzeug" präzisiert. Darunter ist nicht das Führen eines Luftfahrzeugs, sondern die wirtschaftliche oder finanzielle Kontrolle zu verstehen. Gestützt auf dieses Urteil aktualisierte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) am 14.[NB]Februar 2024 ihre sanktionsbezogenen Empfehlungen für die Zivilluftfahrt, insbesondere auch die Praxis zur Erteilung von Lizenzen an Pilotinnen und Piloten mit [PAGE 169] russischer Staatsangehörigkeit. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat seine bisherige Praxis entsprechend den aktualisierten Empfehlungen der Easa angepasst. Personen mit russischer Staatsangehörigkeit können somit wieder Lizenzen erteilt werden. Diese Praxisänderung gilt unmittelbar. Hingegen unterliegt die Nutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge, die von Personen mit russischer Staatsangehörigkeit wirtschaftlich kontrolliert werden, weiterhin Beschränkungen. Russisch lizenzierte Piloten in der Schweiz müssen also beispielsweise ein hiesiges Flugzeug zum Gebrauch mieten.