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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-03-04

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Wie der Präsident bereits angekündigt hat, spreche ich zu meinem Minderheitsantrag II zu Artikel 3 Absatz 2 und namens der Fraktion zu allen noch bestehenden Differenzen.

In Artikel 3 Absatz 2 geht es um das sogenannte Inlandziel. Bundesrat und Ständerat wollen auf eine fixe Zahl verzichten. Der Bundesrat hat sich aber verpflichtet, die Verminderung der Treibhausgasemissionen "in erster Linie" mit Massnahmen in der Schweiz zu erreichen. Den genauen Anteil legt er auf Verordnungsstufe fest. Dies gibt die nötige Flexibilität.

Von den Befürwortern eines fixen Inlandziels wird jeweils angeführt, dies sei eine zwingende Konsequenz aus dem Pariser Klimaabkommen. Dies trifft so aber nicht zu. Es ist unbestritten, dass jedes Land zuständig und verantwortlich für die eigenen Reduktionsmassnahmen hin zu netto null bis 2050 ist. Es spricht aber selbstverständlich nichts dagegen, die dafür benötigten Mittel so effizient wie möglich einzusetzen. Hier spielen Massnahmen im Ausland selbstverständlich eine Rolle, da insbesondere sogenannte "low-hanging fruits" im Ausland besser und zielführender gepflückt werden können. Der eingesetzte Franken kann eine grössere Wirkung hinsichtlich Treibhausgasemissionen entfalten als teurere Massnahmen im Inland. Dies schliesst aber selbstverständlich nicht aus, nicht nur auch, sondern eben, wie[NB]im[NB]Gesetzestext[NB]ausgeführt, "in erster Linie" Massnahmen im Inland zu treffen, dies im Sinne einer allgemeinen Darlegung.

Massgebend erscheint uns vor allem auch Folgendes: die Glaubwürdigkeit. Ziele müssen kongruent sein mit den zur Zielerreichung vorgesehenen Massnahmen. Schätzungen gehen nun aber davon aus, dass mit den in diesem Gesetz bis anhin definierten Massnahmen rund zwei Drittel der Reduktionen im Inland möglich und realistisch sind. Wenn wir mit diesem Wissen und vor diesem Hintergrund ein Inlandziel von 75 Prozent gemäss der Minderheit I (Clivaz Christophe) oder auch 70 Prozent gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission ins Gesetz schreiben, so gaukeln wir der Bevölkerung etwas vor. Ich plädiere deshalb dafür, dem Bundesrat bei der Festsetzung des Inlandziels die nötige Flexibilität zu geben und es dabei zu belassen, ihn zu verpflichten, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen in erster Linie mit Massnahmen im Inland zu erfolgen hat. Ich bitte Sie deshalb, auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, meiner Minderheit II und damit dem Ständerat zu folgen und so diese Differenz auszuräumen.

In Artikel 4 Absatz 2 will die Minderheit Clivaz Christophe den Finanzsektor explizit zu den Bereichen zählen, in welchen auch Massnahmen nach anderen Gesetzgebungen zur Treibhausgasverminderung beitragen sollen. Der Finanzplatz wird hier aber systematisch an einem falschen Ort adressiert. Es geht nämlich um Gesetzgebungen in Bereichen, in welchen Treibhausgasemissionen direkt eine Rolle spielen. Für die FDP-Liberale Fraktion ist aber klar, dass auch der Finanzsektor seinen massgebenden Beitrag zur Erreichung des Netto-null-Ziels beizutragen hat. Wir unterstützen hier die Mehrheit.

Eine weitere Differenz betrifft den Absenkpfad bei Fahrzeugen in Artikel 10 Absätze 1, 1bis und 3. Während unser Rat einen linearen Absenkpfad mit jährlichen Zwischenzielen verabschiedet hat, übernimmt der Ständerat die Regelung der EU ohne Zwischenziele. Dem ist zuzustimmen, um hier keinen Swiss Finish zu installieren. Aber auch unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass sich Technologien eben nicht linear entwickeln. Mit einem linearen Absenkpfad sind wir zu starr unterwegs. Technologiesprünge können so nicht [PAGE 201] abgebildet werden. Somit bitte ich Sie, hier der Minderheit Giezendanner und damit dem Ständerat zu folgen und die Differenz zu bereinigen.

In Artikel 11 Absatz 7 soll gemäss Beschluss unseres Rates verboten werden, dass Importeure und Hersteller, die sich nicht zu einer Emissionsgemeinschaft zusammengeschlossen haben, untereinander Fahrzeuge abtreten. Der Ständerat will dieses Verbot streichen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dies und folgt deshalb der Minderheit Wasserfallen Christian, welche die Version des Ständerates - gleich Streichen - übernimmt. Kollege Wasserfallen wird seinen Minderheitsantrag noch einlässlich begründen. Damit wäre auch eine weitere Differenz erledigt.

Eine weitere gewichtige Differenz betrifft die Förderung von Basisinstallationen von Ladeinfrastrukturen. Der Bundesrat sah dies in seinem Entwurf vor, der Ständerat wollte dies im ersten Umgang streichen. Unser Rat hat den bundesrätlichen Vorschlag auf die Fördersumme von 20 Millionen statt 30 Millionen Franken reduziert. Die Mehrheit des Ständerates verblieb weiterhin beim Beschluss auf Streichen des Absatzes, allerdings mit einem knapperen Ergebnis, als es bei der Abstimmung über den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates der Fall war. Die Mehrheit Ihrer UREK-N ist dem Ständerat nun nochmals entgegengekommen, indem sie die Förderung von Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen gestrichen hat. Ein Teil der FDP-Liberalen Fraktion wird diesen neuen Mehrheitsantrag unterstützen. Es wird aber auch Stimmen für die Minderheit Graber geben, die den Absatz streichen will.

Zusammenfassend bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, jeweils der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen, jedoch unter Berücksichtigung folgender Ausnahmen: beim Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 3 Absatz 2 - hier geht es um das Inlandziel -, beim Antrag der Minderheit Giezendanner zu Artikel 10 Absätze 1, 1bis und 3 sowie beim Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 11 Absatz 7.