Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04
Wortprotokoll
Wir wollen ja gerade Rechtssicherheit bieten, indem wir eben auch in der Botschaft klar sagen: Diese Verordnung, die die Entlastung schafft, gilt bis 2030. Wir arbeiten jetzt zur Weiterentwicklung der LSVA und hinsichtlich einer LSVA-Reduktion sehr eng mit dem betroffenen Verband, d.[NB]h. mit der Astag, zusammen. Die Vorlage ist jetzt in der Vernehmlassung, und diese dauert drei Monate. Wir wissen also bereits im Sommer, sechs Jahre vor dem Auslaufen, ob wir mit einem Rabattsystem oder mit einem Investitionssystem eine Chance haben. [PAGE 206]
Sie müssen sich gewahr werden, dass Sie mit diesem Artikel hier voll der Verordnung ausgesetzt sind und nur für acht Jahre etwas geregelt haben, und wenn wir mit der Verordnung knapp dran sind, werden die Elektrolastwagen auch nur einen Rabatt haben und nicht völlig entlastet werden. Je schneller wir sind, desto besser. Ich glaube, der[NB]Wille,[NB]diese[NB]Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes möglichst rasch, in den nächsten zwei Jahren durchzuziehen, ist da. Es ist allen klar, dass man hier vorwärtsmachen muss.
Sie kennen die Verordnung zu diesem Artikel nicht. Sie sprechen nun ein bestimmtes Projekt an. Die Frage ist, ob wir Geld ausgeben wollen für Projekte, bei denen es gar nicht um diese Kostendifferenz wie bei den Elektrolastwagen geht; das ist hier die grosse Frage.