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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Nun gut, der Bundesrat kann letztlich nichts ohne Gesetzesgrundlage erzwingen. Selbstverständlich werden wir uns dort, wo wir über Handlungsspielraum verfügen, darum bemühen, diesen optimal auszuschöpfen - ich spreche von den Innovationsgeldern in Höhe von 1,2 Milliarden Franken im KIG-Topf, über den nun auch die Verordnungsrevision läuft. Es ist durchaus möglich, dass wir damit Massnahmen fördern können, die eine grössere CO2-Reduktion bewirken, als wir es heute berechnen. Es ist auch möglich, dass der Zubau von erneuerbaren Energien rascher vonstattengeht, als wir es heute berechnen; diesen werden wir sicher nicht bremsen. Weiter ist es möglich, und das erhoffe ich mir insgeheim, dass die Elektrifizierung des Verkehrs rascher voranschreitet, als wir es jetzt in unseren Massnahmen berechnen, und das absolut.

Also, diesbezüglich haben wir keine Differenz. Ich verstehe nun auch, was Sie damit meinen, dass man durchaus einen höheren Zielsetzungsgrad haben könne - das wäre dann die Basis. Ich glaube, man kann es von beiden Seiten her anschauen. Ich weiss ja auch: Wenn wir den Zielsetzungsgrad so setzen, kommt die Differenz dann im Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Klar ist aber, dass wir nicht bremsen werden, um etwas besser zu machen, damit am Ende 66 Prozent im Gesetz steht. Schaut man sich aber die Abbauziele des Gesetzes an, ist es durchaus ambitioniert. Betrachtet man beispielsweise die Ziele beim Flugtreibstoff und die langsame Entwicklung von bezahlbarem Synfuel, ist mir die bescheidenere Zahl lieber.

Noch etwas: Wir haben so oder so die Zielsetzung, um die Hälfte zu reduzieren; diese Zielsetzung bleibt. Was wir am Schluss nicht reduzieren, muss schliesslich über Artikel 5 irgendwie kompensiert werden. Das wird dann noch ein "Hosenlupf" werden.