Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2024-03-05
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.
Ich möchte meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbands.
Viele Gebäude in den vom Zweitwohnungsgesetz besonders betroffenen Regionen haben eine veraltete und oft auch energieverschlingende Infrastruktur. Die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre Zweitwohnung auf einen aktuellen Stand bringen wollen - ich denke hier vor allem auch an die Haustechnik -, sehen sich durch die heutigen Restriktionen eingeschränkt und sehen darum davon ab, zum Beispiel auch wichtige energetische Investitionen zu tätigen. So werden Altbauten ihrem Schicksal überlassen und verfallen mit der Zeit. Das ist auch aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht zielführend. Es muss deshalb möglich sein, Altbauten nach modernen Standards für eine zeitgemässe und energiesparende Nutzung umzugestalten.
Durch die von der parlamentarischen Initiative geforderten Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes wird sichergestellt, dass Wohn- und Grundeigentümer und -eigentümerinnen ihr Eigentum massvoll erneuern können, und zwar unter Berücksichtigung der Bedingungen, die sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzone gelten. Das Raumplanungsgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz und auch das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz stellen bereits heute sicher, dass künftige Bebauungen verdichtet und dem Ortsbild entsprechend geplant werden.
Weshalb braucht es eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes? Die aktuelle Rechtslage ist kontraproduktiv und nicht mehr zeitgemäss. Diese parlamentarische Initiative bietet nun eine gute und umsetzbare Lösung, und die vorgeschlagenen Änderungen sind zu begrüssen. Damit wird nämlich den Eigentümerinnen und Eigentümern von altrechtlichen Wohnbauten innerhalb der Bauzone genügend Flexibilität gegeben, um im Altbestand von Wohnbauten, die unter Bestandesgarantien stehen, weiterhin eine zeitgerechte Wohnnutzung zu ermöglichen. Zudem, und dies ist auch ein wichtiger Aspekt, kann so auch die Attraktivität der betroffenen Gebiete erhöht werden.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.