Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-03-05
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Kollegin, Sie sprechen ja für die Mehrheit der Finanzkommission, die sich für den Fonds ausspricht. Gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung kann bei Vorliegen einer Ausserordentlichkeit von der Schuldenbremse abgewichen werden. Meine Frage ist: Können Sie bestätigen, dass dieser Fonds in diesem Sinn auch im Rahmen des Finanzhaushaltgesetzes zulässig ist und der Bund in den letzten zwanzig Jahren rund 22 Milliarden Franken strukturelle Überschüsse erzielt hat?