Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Vorweg möchte ich eine Bemerkung zum Erlasstext und zur parlamentarischen Initiative Candinas Martin machen. Später werde ich auf das Votum von Kollegin Z'graggen eingehen, weil es dort um grundsätzliche Fragen geht, die hier meines Erachtens zu wenig adressiert werden. Ich werde am Schluss auch eine Bewertung vornehmen.
Die parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalratspräsidenten Martin Candinas ist eine Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil im Fall Samedan. Das Bundesgericht hat damals entschieden, dass ein Abbruch und Wiederaufbau mit 30 Prozent Erweiterung der Nutzfläche und einer Standortverschiebung nicht zulässig sei. Das Bundesgericht hat aber dort über das Ziel hinausgeschossen. Alle, die im Rat beim damaligen Erlass des Zweitwohnungsgesetzes schon anwesend waren, wussten, dass der Gesetzgeber Standortverschiebungen nicht verbieten wollte und dass Standortverschiebungen im Erlasstext gar nicht erfasst sind. Dort ist nämlich der Perimeter die Gemeinde. Diese Einschränkung [PAGE 100] hat Handlungsbedarf aufgezeigt, weil eben in diesem konkreten Fall, in Samedan, auf einem grossen Grundstück Verdichtungen durch Erstwohnungsbau verunmöglicht worden sind. Sie können das nachlesen: Weil eine Standortverschiebung durch das Bundesgericht nicht zugelassen wurde, konnte die Grundstücksfläche nicht ausgenutzt werden. Das Bundesgerichtsurteil gab Kollege Candinas den Anlass für die parlamentarische Initiative.
Der Erlasstext der parlamentarischen Initiative klärt auch einige offene Fragen, indem er eben auch von einer Erneuerung spricht, von einem Umbau, von einem Wiederaufbau an einem anderen Standort. Meines Erachtens zeigen auch die Materialien, dass dies auf der Parzelle selbst möglich sein soll, auch auf der Nachbarparzelle. Wir haben damals schon in der Kommission gesagt: Wenn es sinnvoll ist, kann es auch über die Parzelle hinausgehen. Was nicht geht, ist eine Verschiebung von einer Gemeindeseite auf die andere. Grosse Distanzen wollte man verhindern. Aber die Standortverschiebung war nie ein Thema, bis das Bundesgericht das aufgegriffen hat.
Der Erlasstext der Kommission klärt auch die Frage mit dem Raumplanungsgesetz. Es war immer umstritten: Gilt das Zweitwohnungsgesetz auch ausserhalb der Bauzone, ja oder nein? Es gibt schon strenge Regelungen im RPG. Jetzt ist diese Frage geklärt: Das Zweitwohnungsgesetz gilt nur innerhalb der Bauzone. Denn ausserhalb der Bauzone gibt es spezialgesetzliche Regelungen wie die RPG 2, die wir erlassen haben. Das haben wir in diesem Rat diskutiert; diese Frage ist geklärt. Zusätzliche Gebäude sind möglich, wenn man den Bestand erhalten will. Das war eigentlich immer schon so. Aber nun ist das auch geklärt, wie auch der Stichtag: Der Bestand am 11.[NB]März 2012 ist entscheidend. Es gilt eben der Altbestand.
Mich stört bei dieser Diskussion manchmal, dass man immer von Einheimischen spricht, die ihre Wohnungen verkaufen würden. Fairer und gerechter wäre es, darüber zu sprechen, dass es zwei Wohnungskategorien gibt. Es gibt die Kategorie von Wohnungen, die vor 2012 gebaut worden sind. Ob diese Wohnungen jetzt einem Zürcher oder einem Einheimischen gehören, wird nie diskutiert. Diese Problematik kommt zu wenig zum Ausdruck. Warum sollen Einheimische schlechtergestellt sein als Ferienwohnungsbesitzer aus dem Unterland, die vor ihnen gekauft haben? Das ist die Kernfrage in den Bündner Gemeinden.
Wenn man über die Einheimischen spricht - und ich glaube, hier liegt eben die Crux -, dann stellt sich folgende Frage: Angenommen, Sie haben ein Mehrfamilienhaus, das in den Siebzigerjahren gebaut worden ist. Soll dann der Einheimische, der immer dort gewohnt hat, benachteiligt werden gegenüber demjenigen, der die Ferienwohnung immer nur als Zweitwohnung genutzt hat und diese auch heute nur als Zweitwohnung nutzt? Darin liegt die Problematik der Gemeinden. Das ist der Grund, warum sich viele Gemeinden schwertun - und das ist so, wie Frau Z'graggen gesagt hat. Gerade im Kanton Graubünden haben die allermeisten Gemeinden ein kommunales Zweitwohnungsgesetz erlassen, um dieses Problems Herr zu werden. Fast alle Gemeinden, die betroffen sind, haben schon ein Zweitwohnungsgesetz, und viele arbeiten an der Revision, sei es Sils im Engadin, sei es Pontresina. Flims hat gerade ein neues Gesetz angenommen. Das ist die Grundlage im Kanton Graubünden. Wir leben mit dem.
Ich komme zu den weiteren Thematiken: Ich unterstütze die parlamentarische Initiative, sie wird aber das Problem nicht lösen. Sie wird es meines Erachtens aber auch nicht verschärfen. Wir werden uns in Kürze, davon bin ich überzeugt, über das Votum von Frau Z'graggen hinaus einmal noch eine Grundsatzfrage stellen: In ihrem Votum geht Frau Z'graggen davon aus, dass Berggemeinden Baulandreserven haben. Das ist falsch. Die Realität, und das kann Bundesrat Rösti bestätigen, ist nämlich umgekehrt: Die Berggemeinden müssen aufgrund der RPG 1 Bauland zurückzonen, obwohl sie heute in dieser Situation sind. Der Bundesgesetzgeber zwingt die Gemeinden, die noch Baulandreserven hätten und auch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen könnten, Bauzonen zurückzuzonen, auszuzonen, und verknappt so nochmals das Bauland, damit die Preise noch mehr steigen.
Ich glaube, wir müssen in diesem Rat einmal über die Bücher gehen. Die Kombination aus Zweitwohnungsgesetz und Raumplanungsgesetz hat nämlich eine Mischung erzeugt, die wir in der Vergangenheit nie hatten. Wenn auf der Lenzerheide, in St.[NB]Moritz oder in Pontresina für die Einheimischen ein Problem entstanden ist, dann hat die Gemeinde Zweitwohnungskontingente gemacht. Sie haben gesagt, es darf eine Zweitwohnung gebaut werden, wenn gleichzeitig zwei einheimische Wohnungen gebaut werden. Mit dem Bau der Zweitwohnung hat man die einheimischen Wohnungen querfinanziert, weil nämlich derjenige, der sie als Wohnung nutzte, mitgeholfen hat, die Querfinanzierung zu machen. So haben die Gemeinden das in den Griff bekommen. Heute können sie das nicht mehr tun, weil sie wegen des Raumplanungsgesetzes und des Zweitwohnungsgesetzes nicht mehr die Möglichkeit haben, eben solche Massnahmen zu treffen.
Vielleicht sollten wir in einer nächsten Phase - in einem nächsten Erlass, sicher nicht in diesem, weil er weder dieses Problem aufgreift noch es verschärft - einmal über den Zusammenhang zwischen Raumplanungsgesetz und Zweitwohnungsgesetz und dem Wohnungsmarkt in Graubünden beispielsweise oder in anderen Berggebieten, die betroffen sind, nachdenken. Ich bin überzeugt: Wenn wir nur schon bei der Auszonung, der Rückzonung eine Massnahme treffen könnten, dann könnten wir das Problem relativ rasch entschärfen, in dem Sinne, dass die Gemeinden vor Ort mehr Spielraum hätten. Da stimme ich nämlich Kollegin Z'graggen hundertprozentig zu: Die zentralistische Lösung ist eben ungeeignet, um auf die individuellen Situationen in den Gemeinden einzugehen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Wenn Frau Z'graggen dann auch in meinem Sinne Hand in Richtung Raumplanungs- und Zweitwohnungsgesetz bietet, werde ich sicher dabei sein, um das Problem auch einmal aus praktischer Sicht aufzunehmen.