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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-05

Wortprotokoll

Es wurde jetzt gerade abschliessend von Ständerat Rieder gesagt: Es ist eine kleine Anpassung. Sie löst nicht alle Probleme, die jetzt genannt wurden. Das muss man sehen. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Einzelantrag Z'graggen. Die Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative entspricht diesem Antrag. Der Bundesrat sagt in der Stellungnahme, die Wohnungsknappheit für Einheimische sei ein Fakt, sie sei in vielen Tourismusorten, in denen der Anteil von 20 Prozent Zweitwohnungen überschritten worden ist, gegeben. Dem sollte man Rechnung tragen.

Es ergibt eine Logik hinter der Idee, dass man bei Sanierungen um 30 Prozent ausweiten kann. Ich erinnere nochmals daran: Die Frage, ob man das in Gemeinden, die den 20-Prozent-Anteil erreicht haben, darf oder nicht, hat bereits damals eine sehr heftige Diskussion ausgelöst. Man hat gesagt, es brauche auch eine gewisse Flexibilität zur Verbesserung von Zweitwohnungen. Deshalb hat man diese 30 Prozent eingeführt. So ist es nichts als logisch, dass das auch möglich sein muss, wenn man eine Wohnung abbricht und neu aufbaut statt saniert. Wenn es eine Zweitwohnung ist, gibt es einfach eine schönere, grössere Zweitwohnung. Von daher ist also schon auch ein Investitionsanreiz da, wenn man sieht, was für wunderbare, gewaltige Chalets da zum Teil gebaut werden, meist mit zwei Untergründen und zwei Stockwerken darüber. Die Garage ist ganz zuunterst, dann kommt ein Hallenbad und zuoberst ist dann ein ganz normales Chalet - einfach damit man sich vorstellen kann, über was für Gebäude wir hier sprechen.

Wenn man mit diesen 30 Prozent jetzt nicht einfach die Wohnung verbessert, sondern eine weitere Zweitwohnung baut, überschreitet man in einer Gemeinde, die den 20-Prozent-Anteil bereits erreicht hat, klar die in der Verfassung festgelegte Grenze für Zweitwohnungen. Das muss man einfach wissen, wenn man hier dieser Vorlage zustimmt. Wenn man eine zweite Wohnung machen will, soll man das tun dürfen. Ich meine, der Bundesrat ist relativ weit gegangen. Wenn man ganz abbricht, soll man auch eine zweite Wohnung bauen dürfen, statt nur um 30 Prozent zu erweitern. Diese Wohnung soll dann aber den Einheimischen als Erstwohnung dienen.

Es ist so, dass das natürlich ein segmentierter Markt ist; der Zweitwohnungsmarkt und der Erstwohnungsmarkt haben ganz andere Preise. Aber auch im Erstwohnungsmarkt werden die Preise natürlich entsprechend den Baukosten sein. Es baut niemand gratis ein Haus für eine Erstwohnung. Dort ist dann der Markt so, wie er heute in den Nebendörfern ist, wo die Leute dann vielleicht ausziehen. Es wird einen Markt und durchaus auch Investitionsanreize geben. Ich glaube nicht, dass dann diese Erstwohnungen nicht gebaut werden, denn die Leute sind da, die Nachfrage ist da. Aber die Renditen für solche Wohnungen sind natürlich kleiner, das ist klar.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates und gestützt auf den Verfassungsartikel zur Zweitwohnungs-Initiative, dem Antrag Z'graggen und der Stellungnahme des Bundesrates zuzustimmen.

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