Müller Damian · Ständerat · 2024-03-05
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Wie die Frau Präsidentin erwähnt hat, führen wir heute die erste Differenzbereinigung durch. Nachdem der Nationalrat am letzten Donnerstag die Vorlage beraten hatte, verblieben zwei Differenzen, welche Ihre SGK heute Morgen behandelt hat. Sie betreffen Artikel 23a Absatz 3 und die Frage, ob die Kantone alle Stammgemeinschaften unterstützen müssen, sowie Artikel 59abis in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 3 und der Übergangsbestimmung bezüglich der Frage der vorgezogenen Anschlusspflicht für ambulante Leistungserbringer, die jünger als 60 Jahre sind.
Ihre Kommission hat die beiden Differenzen sehr ausführlich debattiert. Die Mehrheiten und Minderheiten sind mehr oder weniger die gleichen wie letzte Woche. Sie sehen aber auf der Fahne, dass es diesmal keine Minderheitsanträge gibt. Somit bleibt die Kommission weiterhin auf dem eingespurten Weg einer schlanken Vorlage für die Übergangsfinanzierung.
Wir haben in der Kommission mit Bundesrätin Baume-Schneider auch das weitere Vorgehen besprochen. Ziel ist ganz klar, mit dieser schlanken Vorlage eine Übergangsfinanzierung zu ermöglichen, die die benötigten 30 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit denen man das EPD wirklich gezielt vorantreiben kann. Die Frau Bundesrätin hat wie bereits letzte Woche nochmals bestätigt, dass sie Ende dieses Jahres mit einer grossen Revision kommen wird. In dieser grossen Revision, da ist sich die Kommission grossmehrheitlich einig, müssen auch die Ärzte entsprechend berücksichtigt werden, damit sie das EPD auch wirklich einführen.
Die Mehrheit der Kommission vertrat in der Diskussion von heute Morgen die Auffassung, in diese Übergangsgesetzgebung seien jetzt nicht nochmals zusätzliche Schranken aufzunehmen. Der Nationalrat wollte uns insofern entgegenkommen, als Ärzte, die über 60 Jahre alt sind, nicht zur Einführung des EPD gezwungen werden sollen, hingegen [PAGE 116] diejenigen, die unter 60 sind. Die Kommission kam zum Schluss, dass es jetzt nicht sinnvoll sei, diesen Beschluss des Nationalrates in den kurzen Gesetzentwurf zu integrieren, sondern sinnvoll sei, schlank zu sein und Tempo zu machen, damit die Umsetzung relativ zügig, wahrscheinlich schon bis Mitte Jahr, vonstattengehen kann. So können wir dieses Gesetz in der Schlussabstimmung verabschieden.
Notabene: Ziel ist es, den Prozess kurz zu halten und bei diesen beiden Differenzen die bundesrätlichen Varianten zu bevorzugen. Es gibt keine Minderheitsanträge, somit gibt es diesbezüglich auch keine Abstimmung. Vielleicht hat die Frau Bundesrätin noch Ergänzungen dazu. Die Differenzen zum Nationalrat würden dann natürlich bestehen bleiben und in die nächste Runde gehen.