Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-03-05
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat diesen beiden Standesinitiativen Folge gegeben. Sie hat an ihrer Sitzung vom 16.[NB]November 2023 die beiden Standesinitiativen 22.310 und 22.311 vorgeprüft, die der Kanton Luzern am 3.[NB]Juni 2022 und der Kanton Basel-Stadt am 7.[NB]Juni 2022 eingereicht hatten.
Die beiden Standesinitiativen verlangen, Konversionstherapien zu verbieten, welche zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verändern. Sie verlangen zudem, aufzuzeigen, ob für Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger und andere, die solche Konversionstherapien anwenden, ein Berufsverbot erwirkt werden kann. Sie verlangen ausserdem, aufzuzeigen, was die Konsequenzen bei Zuwiderhandeln sein könnten, da ja die sexuelle Orientierung keine Krankheit ist.
Das Anliegen, Konversionstherapien verbieten zu lassen, wurde auf Bundesebene bereits mehrfach eingebracht. Zudem wurden in verschiedenen Kantonen Vorstösse angenommen, welche ein entsprechendes Verbot fordern.
Auch Ihre Kommission für Rechtsfragen unterstützt ein Verbot von Konversionsmassnahmen, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung von Menschen zu verändern. Sie hat deshalb im Jahr 2022 eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht, die Motion 22.3889, "Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen". Wir hatten davor Anhörungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass 140[NB]000 Personen davon betroffen sein könnten. Diese Motion ist aktuell in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hängig; ihre Behandlung wurde sistiert.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das von Kollege Erich von Siebenthal eingereichte Postulat 21.4474, das aus unserer Sicht wichtig ist; es verlangt eine Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Ihr Rat hat dieses Postulat, das auch beim Bundesrat Unterstützung fand, angenommen. Der Verweis auf dieses Postulat ist deshalb wichtig, weil es auf die abweichende Haltung des Ständerates eingeht und nicht auf den Inhalt der Standesinitiativen. Der Ständerat ist der Meinung, dass zuerst der Bericht in Erfüllung des Postulates von Siebenthal abgewartet werden soll, weil dieser wichtige konkrete Fragen beantworten werde, die auf den Gang des Geschäftes Einfluss haben könnten. Da jedoch Standesinitiativen innert der gesetzten Frist behandelt werden müssen, kam der Ständerat nicht umhin, sie zu behandeln, und er hat sie aus den genannten Gründen abgelehnt.
Wir stehen in Bezug auf die Fristen vor der gleichen Problematik. Die Behandlung der beiden Standesinitiativen muss spätestens in der Herbstsession 2024 erfolgen. In Ihrer Kommission stellte sich deshalb die Frage, ob man den Standesinitiativen Folge geben, ihre Behandlung aber aufschieben soll, bis der Postulatsbericht vorliegt.
Das Berner Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung hat das Mandat zur Erstellung des Forschungsberichtes erhalten; im Oktober 2023 hat das Kick-off-Meeting stattgefunden. Der Forschungsbericht soll im Sommer 2024 vorliegen. Das Bundesamt für Gesundheit wird, gestützt darauf, federführend den Postulatsbericht ausarbeiten.
Ihre Kommission war bezüglich des weiteren Vorgehens gespalten: Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, den Initiativen Folge zu geben, deren Behandlung aber bis zum Vorliegen des Postulatsberichtes zu verschieben. Eine Ablehnung könnte nämlich als falsches Signal verstanden werden. Eine starke Minderheit sprach sich - Sie haben es vorhin gehört - dafür aus, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben, da sie daran zweifelte, dass der Bericht in Erfüllung des Postulates bis zur Herbstsession 2024 tatsächlich vorliegen würde. Zudem werde durch die Annahme der Initiativen wohl kaum zur Erreichung einer einheitlichen schweizerischen Lösung beigetragen. Mit 12 zu 11 Stimmen entschied Ihre Kommission, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben.
Trotz der unterschiedlichen Meinungen zum Vorgehen in dieser Sache darf ich feststellen, dass die Kommission im Grundsatz die Meinung des Bundesrates teilt, dass jegliche Therapie, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen ist. Solche Therapien verursachen erwiesenermassen viel menschliches Leid.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den Standesinitiativen Folge zu geben.