preparatory:AB 33492
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-05
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, dass ich zuerst noch ein Wort zum Votum des Kommissionspräsidenten bezüglich meiner Möglichkeiten sage, das in die Kommission einzubringen. Es dürfte dem Präsidenten nicht entgangen sein, dass es sich um Eventualanträge handelt, die ich eingereicht habe, und dass der Rückweisungsantrag erfolgt ist, nachdem der Bundesrat das Entlastungsprogramm [PAGE 566] vorgestellt hatte. Wenn das Entlastungsprogramm in diesem Sinne nicht gekommen wäre, wären auch die Eventualanträge nicht gekommen.
Zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen: Im Bereich der Fachhochschulen beschränken wir uns auf eine Kürzung von 5 Prozent. Wir glauben, dass diese Kürzung in Anbetracht der massiven Erhöhung des Zahlungsrahmens gemäss Botschaft von 33 Prozent relativ bescheiden ist. Wir tragen damit der Tatsache Rechnung, dass erstens die Umwandlung der Fachhochschulen in regionale, überkantonale Bildungs- und Kompetenzzentren für die angewandte Forschung und Entwicklung zusätzliche Mittel erfordert und zweitens die Anpassung der Ausbildungsstätten an einen europäischen Bildungsraum grösser sein wird als beispielsweise bei den Universitäten.
Im Bereich der Ausdehnung des Geltungsbereichs und der Integration der GSK-Berufe haben wir auf eine Kürzung verzichtet. Wir haben hier einen Antrag der Kommissionsmehrheit auf Aufstockung des Betrages auf 56 Millionen Franken durch Verschiebung von 16 Millionen Franken aus dem Bundesbeschluss 7. Dort soll Artikel 5, Innovation, Valorisierung des Wissens und Technologietransfer, gestrichen werden. Wir widersetzen uns diesem Streichungsantrag nicht, sind jedoch dagegen, dass diese Mittel im Bundesbeschluss 4 eingesetzt werden. Selbstverständlich ist die SVP-Fraktion auch dagegen, den Zahlungsrahmen auf 84 Millionen Franken aufzustocken, wie das die Minderheit Müller-Hemmi vorsieht.
Ich bitte Sie, unsere Anträge zu unterstützen.