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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2024-03-05

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05

Wortprotokoll

Auch dieses Postulat entstammt dem Bericht der GPK-S vom 14.[NB]November, der beim vorigen Geschäft erwähnt wurde. Die GPK-S hebt hier hervor, dass die Rückvergütung besonders kostspieliger Medikamente durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ethische Grundsatzfragen aufwirft. Da diese Fragen äusserst heikel sind, kann ihre Beantwortung nicht allein dem Bundesamt für Gesundheit überlassen werden. Die Kommission hält es daher für äusserst wichtig, dass der Bundesrat diesem Thema Priorität einräumt, eine umfassende gesellschaftliche Debatte fördert und klare Leitlinien in diesem Bereich definiert.

Die GPK-S teilt hier die Auffassung der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin, dass die alleinige Anwendung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit langfristig nicht ausreichen wird, um die Gesundheitskosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Daher betrachtet sie es als unerlässlich, klare Grenzen für die Abrechnung kostspieliger neuer Medikamente zulasten der OKP festzulegen. Obwohl sie die allgemeinen Überlegungen der Nationalen Ethikkommission zu diesen Grenzen unterstützt, ist die GPK-S der Ansicht, dass die spezifischen Grundsätze und Verfahren für die konkreten Anwendungen ausdrücklich in den Rechtsgrundlagen und einschlägigen Weisungen festgelegt werden müssen. Die GPK-S schliesst sich der Ansicht der Nationalen Ethikkommission an, dass die Begrenzung der Kostenübernahme für kostspielige Medikamente von der Bevölkerung nur dann nachvollzogen und akzeptiert werden kann, wenn zuvor eine offene, faktenbasierte gesellschaftliche Debatte stattgefunden hat. Daher ersuchen wir den Bundesrat, hier diese Diskussion einzuleiten. Die GPK-S dankt[NB]dem[NB]Bundesrat,[NB]dass[NB]er[NB]die[NB]Annahme[NB]des Postulates begrüsst.