Müller Damian · Ständerat · 2024-03-05
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05
Wortprotokoll
Wir beraten heute eine Initiative des Kantons Freiburg. Diese verlangt, es seien Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die dazu führen, dass die obligatorische Krankenversicherung Leistungen vergütet, die durch Gruppen von Gesundheitsfachpersonen zugunsten von Patientengruppen erbracht werden. Mit den verlangten Anpassungen sollen die Voraussetzungen für das sogenannte Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen geschaffen werden. Dieses Modell wurde 2018 eingestellt, weil der Risikoausgleich verfeinert wurde und seit dem Jahr 2020 pharmazeutische Kostengruppen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck müssen die Versicherer seit 2018 der Gemeinsamen Einrichtung KVG Daten zu den über die OKP vergüteten Arzneimitteln für jede einzelne versicherte Person zustellen. Das Freiburger Modell wurde 2018 eingestellt, weil seither auf Bundesebene eine geänderte Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) gilt.
Die beiden SGK haben sich bereits mehrfach mit dem Freiburger Modell befasst und dieses grundsätzlich unterstützt. So wird anerkannt, dass Analysen die Kosteneinsparungen, die mit dem Freiburger Modell erzielt wurden, auf über 3 Millionen Franken schätzen. Die ständerätliche SGK stellte bei den ersten Vorprüfungen am 10.[NB]November 2021 fest, dass es unklar sei, inwiefern das Modell mit dem Risikoausgleich vereinbar wäre. Eine Notiz des BAG hat später gezeigt, dass das Freiburger Modell im Rahmen des geltenden Rechts umgesetzt werden könnte.
Die SGK-S hat die Standesinitiative, wie bereits gesagt, am 10.[NB]November 2021 ein erstes Mal vorgeprüft. Sie hat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Grund dafür waren die erwähnten Bedenken zur Kompatibilität mit dem Risikoausgleich, der für das Funktionieren der solidarischen Krankenversicherung zentral ist.
Unser Rat ist diesem Antrag am 16.[NB]Dezember 2021 mit 19 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefolgt. Der Nationalrat hat der Standesinitiative dagegen am 27.[NB]Februar 2023 mit 96 zu 82 Stimmen bei 0 Enthaltungen Folge gegeben. Ihre Kommission hat die Standesinitiative deswegen am 30.[NB]Januar dieses Jahres erneut vorgeprüft. Sie hält an ihrem früheren Entscheid fest und beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, der Initiative des Kantons Freiburg mit dem sogenannten Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen keine Folge zu geben. Die Kommission unterstützt allerdings weiterhin dieses innovative und wirtschaftliche Modell, das die Behandlungsqualität erhöht. Dafür braucht es jedoch keine Anpassung des geltenden Rechtes. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben. Sie wird Ihnen ihre Argumente anschliessend bestimmt vortragen. Unser Rat muss sich jetzt also entscheiden, ob er an seinem Entscheid festhält, der Standesinitiative keine Folge zu geben, oder ob er sich dem Nationalrat anschliesst.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und am früheren Entscheid festzuhalten, der Standesinitiative keine Folge zu geben.