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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-03-05

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05

Wortprotokoll

Das Anliegen unseres ehemaligen Kollegen Marco Romano ist meines Erachtens schon mindestens mal nicht ehrenrührig, auch wenn bestimmte Kreise so tun, wenn man gegenüber der SRG auch nur den Hauch eines möglichen kritischen Einwandes erhebt.

Die parlamentarische Initiative verlangt im Grunde etwas völlig Selbstverständliches: dass dort, wo bei Unternehmen, die einen politisch bestimmten Leistungsauftrag haben, wo es um Steuer- oder Gebührengelder geht, die Politik sicherstellen muss, dass der Umgang mit den Geldern sorgfältig, korrekt und effizient und nach den Regeln von Good Governance erfolgt. Diese Selbstverständlichkeit kann durch verschiedene Massnahmen verschiedener Instanzen kontrolliert werden. Dass sie kontrolliert werden sollte, ist unbestritten. Durch wen, kann man von Fall zu Fall diskutieren.

Bei der SRG ist diese Instanz das BAKOM. Jetzt kann man bzw. muss man sich schon die Frage stellen, ob das[NB]BAKOM genügend Finanzwissen hat, um das Management von über einer Milliarde Franken wirklich zu kontrollieren. Man kann sich die Frage stellen, ob die Pannenserie bei der Einrichtung eines neuen TV-Studios, die erhebliche finanzielle Mittel verschlang, ob dieses auch finanzielle Debakel zulasten der Gebührenzahlenden hätte verhindert werden können, wenn die SRG über eine Aufsicht in Finanzfragen verfügen[NB]würde,[NB]die[NB]in[NB]Finanzfragen auch eine echte Kernkompetenz besitzt.

Die Finanzkontrolle ist der dezidierten Meinung, dass die Aufsicht durch das BAKOM nicht gründlich genug ist. Das[NB]BAKOM beschränke sich laut einem Bericht vom Juli 2022 auf die Erstellung eines Gesamtbildes über die Finanzlage der SRG. Ob die Mittel jedoch bestimmungsgemäss und wirtschaftlich eingesetzt würden, wie es das Gesetz vorschreibe, werde gemäss Finanzkontrolle kaum überprüft - so zu lesen im "Tages-Anzeiger" vom 26.[NB]Februar 2024.

Wer mit der Unabhängigkeit des journalistischen Schaffens, das natürlich extrem wichtig ist, argumentiert und deshalb diesen Vorschlag nicht einmal prüfen will, der oder die muss aber auch begründen, warum er oder sie der Meinung ist, die Kontrolle des Bundesgerichtes durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gefährde die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Das hat bis jetzt meines Wissens jedenfalls noch nie jemand behauptet.

Und selbst denjenigen, die befürchten, diese parlamentarische Initiative schwäche die SRG, ist entgegenzuhalten, dass man das auch genau andersherum sehen kann. Die kommenden Jahre werden von der Debatte geprägt sein, wie viel Geld die SRG für ihren Leistungsauftrag erhalten soll. Wer der Meinung ist, es dürfe nicht weniger sein als heute oder es müsse gar mehr sein, der oder die hätte ein ganz starkes Argument in der Hand, wenn er oder sie darauf verweisen kann, dass nicht nur das BAKOM die SRG überprüft habe, sondern dass auch die EFK mit ihrem ganzen Know-how, ihrer Gründlichkeit und Akribie zum Schluss gekommen sei, dass die SRG mit den Gebührengeldern auftragsgemäss und wirtschaftlich umgehe. Es könnte ein entscheidendes Argument im Abstimmungsbüchlein sein, das die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu bewegen könnte, Initiativen abzulehnen, die verlangen, dass die SRG weniger Geld hat. Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Es ist, auch wenn das paradox scheinen mag, gerade auch im Interesse der SRG, dass sie eine unabhängige, starke und kompetente Finanzaufsicht hat. Die EFK wäre unangenehm für die SRG, genauso wie die Finma für die Banken unangenehm sein muss. Nur eine Finanzaufsicht, die für die Beaufsichtigten unangenehm ist, ist eine Kontrolle, die etwas taugt. Das gilt für Banken, Versicherungen, Bundesgerichte, und diese Selbstverständlichkeit gilt dann auch für die SRG, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben.

Eine kleine Anmerkung dazu, was das unabhängige Schaffen der Journalisten angeht: Private Medien, die Gebührengelder erhalten, sind bereits jetzt der EFK unterstellt. Das heisst, die EFK kann den gleichen Gebührenfranken, der an die Privaten geht, bereits überprüfen. Wenn die privaten Medien durch die EFK überprüft werden können, ohne dass ihre journalistische Unabhängigkeit tangiert ist, ist nicht einzusehen, warum das nicht auch bei der SRG möglich sein sollte.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.