Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-03-06
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie mit der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Die Motion ist unklar, sie ist widersprüchlich. Das eine ist der Text der Motion, der Antrag selbst, das andere ist die Begründung. Wie diese Motion im Nationalrat vom Motionär begründet wurde, ist wieder etwas anderes. Was wir heute vom Berichterstatter gehört haben, der sehr stark die möglichen Ausnahmen betont hat, ist wieder etwas anderes. Tatsache ist aber, dass gemäss dieser Motion auf verkehrsorientierten Strassen bis auf einige Ausnahmen Tempo 50 der Grundsatz sein soll. Die Hürden werden also höher. Aber wie das konkret aussehen soll, ist dann die Frage. Kann man auf kommunaler Ebene Sicherheitsaspekte, Lärmaspekte und die allgemeine Verkehrssituation überhaupt noch berücksichtigen?
Klar ist, dass es zur Beurteilung dieser Fragen eine Einzelfallbetrachtung der Strassen in unserem Land und nicht eine Betrachtung von hier, vom Bundeshaus aus, braucht. Ich habe hier ein Beispiel dafür, dass diese Motion unsorgfältig ist. Sie denkt, und auch der Berichterstatter hat das ein Stück weit gemacht, im System 50/30. Das Beispiel ist aus meinem Dorf; ich nenne es, weil ich die dortige Situation gut kenne: Durch mein Dorf wird mit 40 gefahren. Tempo 50 gibt es im Dorf Engi nicht, es wird 40 gefahren. Zwischen den beiden Dorfteilen unterhalb des Dorfes hat es aber eine Strasse, die ebenfalls eine Innenortsstrasse ist und die beiden Dorfteile verbindet. Dort ist Tempo 70 signalisiert. Die Geschwindigkeit 50 und die Geschwindigkeit 30 existieren in meinem Dorf nicht. Diese Motion würde aber, konsequent umgesetzt, dazu führen, dass dort, wo heute Tempo 70 gilt, 50 gelten muss, wobei dort, wo wir heute Tempo 40 haben, auch 50 gelten müsste. Beides sind verkehrsorientierte Strassen. Sie führen den Verkehr durch das ganze Dorf. Das zeigt eigentlich schon, wie abstrakt oder abwegig es ist, auf Bundesebene ein so starres System einführen zu wollen.
Ich kann Ihnen sagen, damit komme ich zum zweiten Grund: Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss. Genau gleich will ich als Ständerat des Kantons Glarus zum Beispiel der Stadt Zürich nicht irgendwelche Vorschriften machen, die nicht sachlich begründet sind. Dass man die verkehrsorientierten Strassen berücksichtigt, dass man diese Hierarchie berücksichtigt, ist bereits jetzt die Praxis des Bundes; das wird Herr Bundesrat Rösti sicher erklären. Darüber hinaus müssen wir dort aber doch keine Vorschriften machen.
Es gibt also qualitative Gründe, die gegen die Motion sprechen; sie ist wirklich unsorgfältig. Es gibt aber auch inhaltliche Gründe: Es ist unklar, wozu sie führen würde. Von diesem Platz aus hat Sie mein Vorgänger, Kollege Zanetti, jeweils daran erinnert, dass wir uns hier rühmen, die Chambre de Réflexion zu sein. Ich mache das jetzt auch, sozusagen als sein Nachfolger auf diesem Platz, und erinnere Sie daran, dass wir uns rühmen, das zu sein. Entsprechend sollten wir uns bei dieser Motion verhalten.
Dann gibt es noch einen zweiten inhaltlichen Grund, und der sollte im Ständerat endgültig den Ausschlag geben. Der Kommissionsberichterstatter hat recht, da bin ich völlig mit ihm einverstanden: Der Bund hat die Möglichkeit, hier zu legiferieren; der Bund könnte das regeln. Ich streite nicht ab, dass es diese Kompetenz gibt. Die Frage ist aber, ob das sinnvoll ist, ob es nötig ist und ob es angezeigt ist. Der Berichterstatter hat, wenn ich es richtig verstanden habe, 20 Petitionen und Vorstösse erwähnt, die bereits zum Thema Tempo 30 gemacht worden sind. Er hat aber auch erwähnt, dass das auf kantonaler und kommunaler Ebene passiert ist. Wenn wir Vorstösse, die auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolglos waren, jeweils ins Bundesparlament "rauflüpfen" und dann hier versuchen, quasi von oben herab etwas zu regeln, das offensichtlich auf kantonaler und kommunaler Ebene umstritten ist, dann tun wir damit etwas, das in diesem Staat nicht üblich ist und das in diesem Staat auch nicht funktionieren wird.
Der Berichterstatter hat ebenfalls gesagt, dass sich der ÖV kritisch zur Einführung von Tempo 30, zur flächendeckenden, generellen Einführung von Tempo 30 äussert. Das mag sein, in Einzelfällen gibt es solche Stellungnahmen. Erstens ist das aber hier nicht von Relevanz, denn es geht heute nicht um die generelle Einführung von Tempo 30, überhaupt nicht: Es geht darum, dass man es offensichtlich - vielleicht auch ein bisschen aus ideologischen Gründen - den Städten erschweren will, einzelne Strassen mit Tempo 30 zu signalisieren. Zweitens möchte ich sagen: Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat zu dieser Aktion keine Stellungnahme abgegeben; es gibt keine Stellungnahme des VöV. Deshalb glaube ich, dass man den Berichterstatter so verstehen muss, dass sich der ÖV in einzelnen, eben kommunalen Angelegenheiten geäussert hat, aber nicht auf Bundesebene, und er tut recht daran, weil hier nicht der Platz ist, das zu regeln.
Die Praxis wird, wie gesagt, sicher Bundesrat Rösti erläutern. Tatsache ist aber, dass pragmatische Lösungen verunmöglicht werden, dass wir von oben herab legiferieren, dass der Diskurs zwischen Städten, Kommunen, Kantonen und Bund, der sowieso stattfindet, erschwert wird. Das führt auch dazu - und das haben Sie sicher gelesen -, dass der Schweizerische Städteverband sich sehr klar geäussert hat und diese Motion sehr klar ablehnt. Ich bedaure sehr, dass wir in der Kommission keine Anhörung durchgeführt haben, denn ich glaube, es wäre auch aus staatspolitischer Rücksichtnahme angezeigt gewesen, zu dieser Frage die Städte und Gemeinden zu begrüssen. Ich denke, auch die Kantone hätte man hier begrüssen müssen. Ich bedaure, dass man es nicht gemacht hat. Das sollte aber nicht dazu führen, dass wir als Bund hier die kommunale und kantonale Praxis übersteuern. Das wäre staatspolitisch und demokratisch problematisch.
Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen, was der Berichterstatter und auch Kollege Juillard gesagt haben. Der Berichterstatter hat von der konkreten Verlagerung in Quartiere gesprochen, Kollege Juillard hat von Blaulichtorganisationen gesprochen. Wer kann das in der Schweiz beantworten und diese Probleme konkret lösen, wenn nicht die Kommunen, die diesen Organisationen auch nahe sind, die ihre Quartiere [PAGE 132] kennen usw.? Wir sind hier nicht in Frankreich, sonst würde man das vielleicht von Paris aus machen. Wir sind in der Schweiz, und deshalb müssen wir es nicht von Bern aus machen.
Mein Fazit ist: Die Motion sollte man entweder ablehnen, weil sie qualitativ ungenügend und damit wirkungslos ist. Oder Sie lehnen sie aus dem Grund ab, dass sie staatspolitisch problematisch ist.
Das Fazit bleibt aber: Ablehnen ist die richtige Entscheidung.