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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2024-03-06

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Die heutigen Verfahren in der Zollabfertigung an der Grenze wie im Inland sind kompliziert und für die KMU eine grosse Herausforderung. Es ist höchste Zeit für eine Vereinfachung der Verzollungsprozesse. Die hierfür notwendigen Umstellungen in den Systemen der Unternehmen sind jedoch sehr aufwendig und kostenintensiv. Um die Kosten für die KMU möglichst tief halten zu können, ist es daher zwingend, dass die Gelegenheit genutzt wird, alte Zöpfe aus dem Zollgesetz von 1925 abzuschneiden und neue Prozesse zu digitalisieren.

Mit dem Abbau der Industriezölle per 1.[NB]Januar 2024 und den Vereinfachungen im Zolltarifsystem wurden die Hürden aufseiten der Verwaltung bereits gesenkt. Nun müssen aber durch Anpassungen der Zollgesetzgebung die Verzollungsprozesse für die gesamte Wirtschaft weiter vereinfacht werden. Das Programm Dazit ist auf Kurs, wenn auch die Kosten wahrscheinlich bzw. sicherlich noch steigen werden. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass im Projekt Dazit nur die Kosten der Bundesverwaltung eingerechnet sind. Die Kosten, welche die Wirtschaft für die neuen Zollsysteme aufwenden muss, sind nicht enthalten.

Die Schweizer Wirtschaft muss für die IT-Anbindung an das neue Zollsystem Passar mit Investitionen im Umfang von rund 300 bis 400 Millionen Franken rechnen. In der vorliegenden Zollgesetzgebung würde sich mit dem neuen Zollsystem Passar auf der Wirtschaftsseite nicht viel ändern.

Es ist somit für die Wirtschaft im Aussenhandel klar: Wenn man schon neue IT-Schnittstellen bauen muss, müssen diese zu substanziellen Vereinfachungen und zu einer Kostenreduktion für alle führen. Solche substanziellen Vereinfachungen wären das Nichtanmelden von risiko- und abgabefreien Waren sowie die Verlagerung der Mehrwertsteuer von der Grenze ins Inland.

Nun komme ich zu Block 1, insbesondere zu Artikel 8. Die Mehrwertsteuerpflichtigen sollen die Einfuhr von Gegenständen direkt mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen, unabhängig vom BAZG, ohne dessen Mitwirkung. Bei der Einfuhr von Dienstleistungen machen sie dies heute schon, und zwar im Rahmen ihrer periodischen Mehrwertsteuerabrechnung im sogenannten Bezugsteuerverfahren. Das Bezugsteuerverfahren kann auch im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gegenständen angewendet werden. Durch diese Zuständigkeitsänderung werden Mehrwertsteuerpflichtige administrativ entlastet, da für sie in Sachen Mehrwertsteuer nur noch die Eidgenössische [PAGE 268] Steuerverwaltung zuständig ist und Mehrwertsteuerfragen zum Zeitpunkt der Einfuhr entfallen.

Die FDP-Fraktion hat sich sehr intensiv mit diesem Artikel 8 auseinandergesetzt. Sie setzt sich für die Vereinfachungen ein und anerkennt das Anliegen der Wirtschaft. Die Änderung zur Bezugsteuer bedeutet jedoch einen relativ grossen Systemwechsel. Unsere Fraktion erachtet es als problematisch, diesen Wechsel ohne Vernehmlassung zu vollziehen. Die FDP-Fraktion wird aus diesem Grund bei Artikel 8 grossmehrheitlich der Minderheit Badran Jacqueline folgen. Bei den übrigen Artikeln werden wir jeweils der Mehrheit folgen. Insbesondere unterstützen wir die Änderungen in den Artikeln 1, 6, 7 und 10 im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Hofmann, die gegenüber den Kantonen als vertrauensbildende Massnahmen verstanden werden.