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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-03-06

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

In Block 1 geht es im Grunde um die allgemeinen Bestimmungen. Dort liegen unserer Meinung nach doch einige rechtssystematische, aber auch inhaltliche Fehler vor, die teilweise von Akteuren mit, sagen wir es mal so, starken Partikularinteressen eingebracht wurden. So unterstützen wir beim Zweckartikel, d.[NB]h. bei Artikel[NB]1, bei Buchstabe b die Minderheit II (Ryser). Die Erwähnung der bestehenden Kompetenzordnung bezüglich der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei von Bund und Kantonen ist überflüssig, weil sie ohnehin gilt.

Aus rechtssystematischen Gründen ebenfalls abzulehnen ist der Antrag der Minderheit I (Aeschi Thomas) zu Artikel 3 Absatz 2. Eine Konsultation der zuständigen Kommissionen zu Vollzugsverordnungen, für die kein Handlungsbedarf auszumachen ist, wäre höchst unüblich, zumal die Kommissionen bei internationalen Verträgen sowie bei den entsprechenden Gesetzen konsultiert werden.

Bei Artikel 6 Buchstabe e Ziffer 3 bitten wir Sie, unbedingt der Minderheit Wermuth zu folgen. Es kann nicht sein, dass die Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Zollkontingenten unter die Einfuhrabgaben fallen. Das ist weder mit inländischem Recht noch mit handelsrechtlichen Verträgen noch mit WTO-Recht vereinbar. Zudem würde eine solche Zweckbindung die Budgethoheit des Parlamentes untergraben und Hunderte von Millionen Franken jährlich kosten.

Bei Artikel 6 Buchstabe n bitten wir Sie, der Minderheit Bendahan zu folgen. Uns erschliesst sich nicht, wieso man auf einmal einen einzelnen Begriff - die Kontrolle - definieren muss, zumal dieser Begriff doch häufig vorkommt und im jeweiligen Sachzusammenhang auch unterschiedlich verstanden werden muss.

Bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe abis lehnen wir den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas klar ab. Die Personenkontrolle an der Grenze ist eine polizeiliche Kompetenz und eine kantonale Aufgabe. Die Kantone haben klargemacht, dass sie diese Kompetenz weder abgeben noch teilen, sondern die bewährte Zusammenarbeit beibehalten wollen.

Bei Artikel 8 Buchstabe b, wo es um einen fundamentalen Systemwechsel bei der Mehrwertsteuer geht, bitten wir Sie, wie ich vorhin ausgeführt habe, der Minderheit Badran Jacqueline zu folgen.

Bei Artikel 10 lehnen wir den Antrag der Minderheit Hess Erich klar ab. Vereinbarungen zwischen Kantonen und Zollbehörden sind eine sinnvolle Möglichkeit für diejenigen Kantone, die polizeiliche Aufgaben abgeben wollen. Sie hat sich bisher bewährt, und 21 Kantone machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. So werden Synergien zwischen den Kantonen und dem BAZG im Bereich der inneren Sicherheit bestmöglich genutzt.

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