Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06
Wortprotokoll
Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung zu ergänzen. Er möchte Klarheit in der Frage schaffen, wo die Fahrzeuge enden, die auf dem Schweizer Markt verkauft werden. Mit diesem Wissen soll beurteilt werden können, ob Fahrzeuge zu früh verschrottet werden und dadurch eine wertvolle Ressource verloren geht.
Die vorliegende Motion bietet dazu allerdings keinen Mehrwert, dafür aber einen grossen Zusatzaufwand für Verwaltung und Wirtschaft, dies aus folgenden Gründen: Mit der gewünschten Anpassung der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung können keine zusätzlichen Informationen gewonnen werden, wie sich das der Motionär wünscht. Schon gar nicht wird das eigentliche Ziel erreicht.
Um das Schicksal von nicht immatrikulierten Fahrzeugen zu kennen, muss ihr Verbleib bekannt sein. Befindet sich ein Fahrzeug auf dem Occasionenmarkt, wurde es bereits verschrottet, exportiert oder in einer Scheune vergessen? Hier beginnen die Schwierigkeiten.
Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Fahrzeug noch funktionstüchtig ist oder nicht. Das Gewicht der entsorgten, nicht mehr funktionstüchtigen Fahrzeuge in der Schweiz ist der Verwaltung bekannt. Für nicht mehr funktionstüchtige Fahrzeuge, die exportiert werden, besteht überdies eine abfallrechtliche Meldepflicht.
Bei noch funktionsfähigen Fahrzeugen gestaltet es sich hingegen komplizierter. Es besteht nämlich nur eine zollrechtliche Anmeldepflicht, wenn die Absicht besteht, dass das Fahrzeug nicht wieder in die Schweiz eingeführt wird. Ob eine zollrechtliche Anmeldepflicht besteht, hängt also vom Willen des Exporteurs ab. Verbleibt ein solches Fahrzeug definitiv im Ausland, so bleibt dies bei den schweizerischen Behörden unbemerkt, wenn nicht eine nachträgliche Meldung erfolgt. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass eine solche Meldung nur in den seltensten Fällen erfolgt. Die Schweiz kann darum gar nicht feststellen, ob ein Auto im Ausland verschrottet oder generell verschrottet wurde. Nachforschungen im Ausland erachtet der Bundesrat diesbezüglich als nicht zielführend. Die geforderte Anpassung der Verordnung ist damit nutzlos.
Gleichzeitig würde die Meldepflicht bei den Fahrzeugverwertern und den Occasionshändlern zu einem hohen administrativen Aufwand führen. Wir sollten keinen Papiertiger schaffen, mit dem Fahrzeugverwerter, Occasionshändler und die Behörden mit einem unnötigen bürokratischen Aufwand belastet werden.
Es stellt sich die Frage, ob es aus Sicht der Verkehrssicherheit und der Umwelt überhaupt wünschenswert ist, dass ältere Fahrzeuge wieder in Verkehr gebracht werden oder viel länger im Verkehr bleiben als heute. Ich erinnere daran, dass neue Fahrzeuge weniger CO2 und weniger Schadstoffe wie Stickoxid ausstossen als ihre Vorgängermodelle.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat Ihnen, die Motion abzulehnen.