Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die geltende Gesetzgebung so anzupassen, dass beim zukünftigen Ausbau der Bahninfrastrukturen im Rahmen des Projekts Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen konsequent einbezogen und verbessert wird. Die Perspektive Bahn 2050, die Ihnen in der Wintersession im Rahmen der Botschaft zum Stand und zu den Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 unterbreitet wurde, legt fest, wie der Bahnausbau langfristig ausgerichtet werden soll.
Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist nicht Selbstzweck, sondern er soll die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz möglichst nachhaltig unterstützen. Der Ausbau der Bahn soll insbesondere dort erfolgen, wo die Bahn ihre Stärken als flächen- und energieeffizientes Verkehrsmittel am besten entfalten kann. Mit der Perspektive Bahn 2050 werden Agglomerationen und ländliche Räume gleichermassen berücksichtigt. In der Stossrichtung des Bundesrates steht neben dem Ausbau in den Agglomerationen die Verbindung von intermediären Siedlungsräumen mit den Agglomerationen im Fokus. Bei den intermediären Siedlungsräumen handelt es sich um Regionen, die ausserhalb der Agglomerationen liegen und dennoch eine relativ hohe Bevölkerungsdichte haben. Das Nachfragepotenzial des öffentlichen Verkehrs in diesen Regionen wird unter anderem durch den Ausbau von Verkehrsdrehscheiben, die korridorweise Abstimmung der Haltepolitik der Bahn auf die Raumplanung sowie die[NB]Vernetzung[NB]innerhalb[NB]des[NB]ÖV-Gesamtsystems ausgeschöpft.
Der Schwerpunkt liegt auf der Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren an die Agglomerationen und städtischen Räume. Im ländlichen Raum garantiert der ÖV die Grunderschliessung sowie den Zugang zu Verkehrsdrehscheiben mit [PAGE 143] Bahnanschluss. Mit diesem Ziel wollen wir das Potenzial des öffentlichen Verkehrs nutzen.
Die Perspektive Bahn 2050 bewegt sich im Rahmen des Eisenbahngesetzes. In Artikel 48a ist das Ziel des Ausbaus der Bahninfrastruktur verankert. Dort sind ein Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und Tourismusregionen mit der Bahn bereits explizit als Ziele vorgegeben.
Gemäss Artikel 48d des Eisenbahngesetzes sind die Kantone für die Planung des Regionalverkehrs und somit für die Feinerschliessung der ländlichen Regionen zuständig. Aufseiten des Bundes sind die bessere Erschliessung der ländlichen Regionen und die Anbindung an die Agglomerationen für einen Ausbau der Bahninfrastruktur bereits heute gesetzlich festgehalten. Eine Gesetzesanpassung zur Erreichung dieses Ziels ist somit aus unserer Optik nicht notwendig. Ich bin mit Ihnen, Frau Ständerätin Häberli-Koller, absolut einverstanden, dass wir nicht den ÖV gegen den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausspielen sollten, sondern dass ein Zusammenspiel gerade zwischen städtischen Räumen und ländlichen Räumen gebildet werden muss. Entsprechend führe ich eine Politik des MIV, die hier gerade die Erschliessung des ländlichen Raums weiter berücksichtigt.
Aus diesen Gründen, aufgrund dieser Tätigkeiten, die erfolgen, und angesichts dessen, wie die Strategie und auch das Eisenbahngesetz formuliert sind, sind wir der Auffassung, dass dem Anliegen der Motion Rechsteiner Thomas absolut Rechnung getragen wird und in Zukunft auch die entsprechenden Massnahmen darauf abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat diese Motion ab, weil er sie als erfüllt betrachtet.